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Business, Recht, Steuer

Welche Abgeordnete einen Nebenjob als Anwalt haben

©Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

Wien. Das Parlament hat die aktuelle Liste der Nebentätigkeiten der Mitglieder des Nationalrats veröffentlicht. Bekannte Anwälte, Steuerberater und Notare sind dabei.

Die Mitglieder des neuen Nationalrats und Bundesrats haben ihre Nebentätigkeiten gemeldet (dazu sind sie gesetzlich verpflichtet):

Viele Abgeordnete mit juristischer Ausbildung

Grundsätzlich gilt es als politisch erwünscht, dass die VertreterInnen des Volkes auf praktische Erfahrung im Erwerbsleben verweisen können: Entsprechende Statements gibt es von fast allen Parteien. Es ist auch keinesfalls unzulässig, seinem Brotberuf neben der Abgeordnetentätigkeit nachzugehen – bei Beraterberufen kann es sogar notwendig sein, um nicht den eigenen Klientenstock und damit die berufliche Zukunft zu riskieren. Politische Mandate sind ja meist auf wenige Jahre beschränkt, eine Wiederwahl unsicher.

Doch müssen die Nebenjobs gemeldet werden, um mögliche Unvereinbarkeiten ausschließen zu können. Dies ist nun also für das neue Parlament geschehen, das nach der Nationalratswahl 2019 sein Amt angetreten hat.

Die meisten gemeldeten Nebentätigkeiten der Abgeordneten betreffen Positionen in Ämtern oder anderen öffentlichen Einrichtungen wie z.B. Kammern. Auch viele Positionen in Unternehmen finden sich auf der Liste, meist in beaufsichtigender Funktion (Aufsichtsratsmandate).

Und es finden sich mehr als ein Dutzend Abgeordnete, die Positionen in Beraterberufen gemeldet haben (fast ausschließlich Mitglieder des Nationalrats). Meist handelt es sich um Anwaltskanzleien, wo sie als Partner, Anwalt, oder juristischer Mitarbeiter tätig sind. Dabei finden sich sowohl große wie kleine Kanzleien auf der Liste. Auch einige Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater sind zu finden. Einige Beispiele:

  • Der oberösterreichische Anwalt Klaus Fürlinger hat als ÖVP-Spitzenkandidat in seinem Bezirk Linz/Umgebung die meisten Vorzugsstimmen errungen und ist im Herbst erneut in den Nationalrat eingezogen. Fürlinger ist auch Aufsichtsratsmitglied der Hypo Oberösterreich.
  • FPÖ-Abgeordnete Susanne Fürst ist Anwältin und Partnerin bei der oberösterreichischen Großkanzlei SCWP Schindhelm (Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH). Beruflich ist sie u.a. auf Fragen des geistigen Eigentums und gewerblichen Rechtschutzes spezialisiert.
  • SPÖ-Mandatar Christoph Matznetter wiederum ist als Wirtschaftsprüfer mit seiner Kanzlei MC Matznetter Consulting GesmbH präsent: Matznetter war lange Wirtschaftssprecher der SPÖ und ist seit diesem Herbst wieder Nationalratsabgeordneter. Er ist weiters Vizepräsident der Wirtschaftskammer Österreich.
  • Mandatar Johannes Margreiter ist Anwalt in Hall/Tirol: Er war u.a. schon bei der EU-Wahl Spitzenkandidat für die Neos in seinem Bundesland und sitzt seit Herbst 2019 im Nationalrat.
  • Christian Stocker, Nationalrat und Vizebürgermeister von Wiener Neustadt (ÖVP) ist ebenfalls zu finden: Als Anwalt vertritt er derzeit einen Heeresbediensteten, gegen den im Zusammenhang mit der medial weithin berichteten Tötung eines Soldaten durch zwei Hunde in der Flugfeldkaserne Vorwürfe erhoben werden (es gilt die Unschuldsvermutung).
  • Neos-Mandatar Yannick Shetty ist als juristischer Mitarbeiter der Wiener Wirtschaftskanzlei Herbst Kinsky aufgeführt: Mit 24 ist er jüngstes Mitglied des neuen Nationalrats und war zuvor u.a. schon Spitzenkandidat bei den ÖH-Wahlen.
  • Parlamentarier Harald Stefan ist mit seinem Notariat auf der Liste der Nebentätigkeiten vertreten: Er ist seit 2003 Notar, seit 2008 Abgeordneter zum Nationalrat und u.a. FPÖ-Justizsprecher.

Der Hintergrund

Das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz verpflichtet die Mitglieder des Nationalrats und des Bundesrats, jede leitende Stellung in einer AG, GmbH, Stiftung oder Sparkasse – etwa als GeschäftsführerIn oder Aufsichtsratsmitglied – bekanntzugeben, wie die Parlamentskorrespondenz erläutert. Darüber hinaus sind sämtliche sonstige Tätigkeiten zu melden, die mit einem Vermögensvorteil verbunden sind.

Aus diesen Angaben wird die Einkommenskategorie berechnet, die den durchschnittlichen monatlichen Bruttobezügen aus den gemeldeten Daten entspricht. Diese Meldung muss spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres, d.h. für 2019 bis spätestens Ende Juni 2020, erfolgen. Auch für leitende ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es eine Meldepflicht.

 

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