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Finanz, Recht

FMA: Erste Warnung nach Kapitalmarktgesetz 2019

Anlegerschutz. Die Finanzmarktaufsicht FMA hat erstmals eine Investorenwarnung nach dem Kapitalmarktgesetz 2019 veröffentlicht.

Konkret warnt die FMA davor, dass das US-Unternehmen Blue Palm Group Inc. in Österreich ein Wertpapier ohne den gesetzlich verpflichteten Wertpapierprospekt anbiete. Das Unternehmen sei daher nicht berechtigt, dieses Wertpapier in Österreich zu vertreiben.

Mehr Befugnisse für die Finanzmarkt-Wächter

Die Veröffentlichung einer solchen Warnmeldung ist eine der neuen Befugnisse für mehr Anlegerschutz, mit denen die FMA seit dem Start des neuen Kapitalmarktgesetzes im Juli 2019 ausgestattet wurde. Bisher waren Warnmeldungen in der Praxis oft darauf beschränkt, dass bestimmte Unternehmen Bankdienstleistungen ohne Bankkonzession anbieten. Nun gibt es also eine größere Bandbreite von Warnmeldungen.

Unternehmen, die Wertpapiere öffentlich anbieten sind – bis auf gewisse Ausnahmen – dazu verpflichtet, Informationen zu diesen klar und verständlich in einem Wertpapierprospekt zu veröffentlichen, so die FMA.

Ein solcher Prospekt enthalte umfangreiche Informationen wie zum Beispiel eine
Einsicht in Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, Informationen über die Finanzlage, Gewinne und Verluste, Zukunftsaussichten usw.

Die FMA prüfe Wertpapierprospekte auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und Verständlichkeit. Damit ein öffentliches Angebot von Wertpapieren stattfinden darf muss ein Wertpapierprospekt von der FMA gebilligt und vom Emittenten oder Anbieter rechtsgültig veröffentlicht werden. Emittenten haften für die Richtigkeit der im Wertpapierprospekt getätigten Angaben.

Keine Regel ohne Ausnahme

Von Wertpapierprospekten zu unterscheiden sind Veranlagungsprospekte (z.B. für stille Beteiligungen oder geschlossene Fonds). Diese werden nicht von der FMA, sondern von einem Prospektkontrollor auf Vollständigkeit und auch auf Richtigkeit geprüft.

 

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