Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Bildung & Uni, Business, Recht, Steuer, Tools

„Manz analysiert Dokumente ohne neugierige Cloud“

Peter Guggenberger ©Manz / Katharina Schiffl

Interview. Das neue Manz-Tool „Linkbutler“ bietet Juristen die automatische Analyse und Verlinkung ihrer Dokumente. Dazu werden die sensiblen Klientenbriefe nicht in der Cloud gespeichert, sagt Manz-Geschäftsführer Peter Guggenberger.

„Wir digitalisieren Recht“ lautet der Claim von Fachverlag Manz – der Manz’schen Verlags- und Universitätsbuchhandlung, wie die volle Bezeichnung des österreichischen Marktführers für Rechtsinformation lautet. Zu den historischen Wurzeln im Buchhandel (1849) ist heute ein starkes digitales Standbein hinzugetreten. Das neueste Kind in der  Digitalisierungstrategie ist der „MANZ Linkbutler“.

Juristischen Schriftverkehr analysieren mit der RDB

Das Tool – der Linkbutler gehört zur Manz-Rechtsdatenbank RDB – soll im Wettlauf mit der Konkurrenz einen Vorteil bringen, in dem es Juristen und Steuerprofis die automatische Analyse, Gliederung und Verlinkung ihrer Dokumente bietet.

Der digitale Assistent durchsuche Dokumente des Users auf Wunsch nach juristischen Zitierungen und verlinke diese mittels Künstlicher Intelligenz mit den entsprechenden Fundstellen in der RDB Rechtsdatenbank. Das Ergebnis ist ein gegliedertes Verzeichnis der gefundenen Quellen und ein verlinktes Dokument. Darüber hinaus stehen eine Notiz- und Favorisierungsfunktion für die weitere Bearbeitung zur Verfügung.

Zu keinem Zeitpunkt werde das Dokument bei Manz gespeichert, heißt es weiter. Der Aspekt ist laut den Informationsprofis des Verlags bedeutend – dazu später mehr.

Der Einsatz in der Praxis

Die Use cases für den Linkbutler, der demnächst auch als Add-In im Rahmen gängiger Office-Software (Microsoft Word) zur Verfügung stehen soll, sind laut Manz:

  • Hilfe bei ERV Schriftsätzen: Juristische Zitierungen im Dokument werden identifiziert und mit den Publikationen in der RDB Rechtsdatenbank verlinkt.
  • Überlange Schriftsätze bändigen: Anhand der tabellarisch gegliederten Übersicht aller durch identifizierten Fundstellen bzw. Publikationen werde schnell erkennbar, worauf die rechtliche Argumentation aufbaut.
  • Gültigkeit der Normen: Es sei sofort erkennbar, ob juristische Zitierungen auf eine gesetzliche Norm verweisen, die bereits außer Kraft ist.

Manz-Geschäftsführer Guggenberger im Interview

Eine Legal Tech-Offensive haben sich auch Konkurrenten unter den Fachverlagen wie Linde und LexisNexis (Lexis360) auf die Fahnen geschrieben: Sie alle setzen auf neue digitale Lösungen. Dazu kommen Legal Tech-Start-ups und Anbieter von digitalen Diensten, die mit neuen Entwicklungen für die Beraterberufe glänzen wollen.

Zu den beworbenen Qualitäten der Tools für Rechts- und Steuerprofis gehören etwa Aktualität, inhaltliche Qualität und Bandbreite, technische Zuverlässigkeit usw. Doch es gibt noch einen weiteren wichtigen Aspekt, auf den die User ihr Augenmerk haben sollten, sagt Manz-Geschäftsführer Peter Guggenberger im Interview mit Extrajournal.Net.

Extrajournal.Net: Der neue Linkbutler analysiert und verlinkt Dokumente automatisch. Sollen solche Services für die Beraterberufe bzw. Juristen weiter ausgebaut werden, auch im Rahmen der RDB?

Peter Guggenberger: Der Linkbutler ist ein Derivat der RDB Rechtsdatenbank. Die Verlinkungen zwischen den Dokumenten in der RDB folgt einem Regelwerk im Produktionsprozess und täglich durchlaufen neu hinzukommende Inhalte in der RDB diesen.

Mit Linkbutler als eigenständigem Produkt können somit juristische Inhalte der Kunden gemäß diesem Regelwerk analysiert und in Folge mit den Inhalten der RDB Rechtsdatenbank verknüpft werden. Weiter Funktionen sind für 2020 in Vorbereitung.

Sie betonen, dass das Dokument nicht hochgeladen wird. Warum ist das wichtig? Müssen die User davon ausgehen, dass das nicht überall so ist?

Guggenberger: Wir betonen, dass bei Integration von Linkbutler in eine hauseigene Kanzleilösung, nicht der gesamte Inhalt eines Dokumentes zur Analyse an Manz übermittelt wird, sondern ausschließlich nach dem oben genannten Regelwerk identifizierte Zitierungen von Fundstellen / Quellen.

Oftmals handelt es sich bei Kunden um Dokumente (Klagen, Urteile, Verträge, etc.) mit sensiblen und personenbezogenen Daten, die einem besonderen Schutz unterliegen und daher sollte der Inhalt dieser Dokumente für Dritte, so auch Dienstleister, nicht einsehbar sein. Aufgrund dieser besonderen Schutzwürdigkeit ist es daher für Rechtsanwälte wichtig, dass Inhalte ausschließlich vor Ort und unmittelbar im eigenen Verfügungsbereich analysiert werden.

Link: Manz (Linkbutler)

 

Weitere Meldungen:

  1. Moot Court Kartellrecht 2024 startet mit „Caselex“
  2. Neue IT-Musterverträge berücksichtigen KI, ChatGPT & Co
  3. RDB Upgrade: Schneller finden, was Recht ist – die neue Suche mit Vorschlagsfunktion
  4. Erster Innsbrucker AI & Tax Tech Tag: KI trifft auf Steuerprofis