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Bildung & Uni, Recht, Steuer, Veranstaltung

2020: Grauzonen im Recht bei Manz

©Manz / Martin Steiger

Wien. Zum Thema „Grauzonen – Unternehmen im Recht“ bringt Manz eine eigene Veranstaltungsreihe und eine neue Zeitschrift. Es geht um Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht und Strafrecht.

Auch in der Juristerei ist nicht alles Schwarz und Weiß. Was ist gerade noch erlaubt und was ist rechtlich schon problematisch? Diesen juristischen Grauzonen will sich Fachverlag Manz in Zukunft unter der Dachmarke „Grauzonen – Unternehmen im Recht“ verstärkt widmen. Es kommen sowohl Veranstaltungen der Manz Rechtsakademie wie auch eine neue Zeitschrift.

„Gerade in der professionellen Handhabung solcher Bereiche entscheidet sich oft der Erfolg eines Unternehmens. Wir sind gespannt, gemeinsam mit einem renommierten Expertenteam in Zukunft verstärkt das Augenmerk auf diese sprichwörtlichen ‚Grauzonen‘ zu legen“, so Heinz Korntner, Verlagsleiter von Manz.

Das Team

Konkret beleuchtet Roman Rauter (Milchrahm Stadlmann Rechtsanwälte) das Gesellschaftsrecht, Bernhard Hainz (CMS Reich-Rohrwig Hainz) das Arbeitsrecht und Erik Pinetz, (Binder Grösswang) das Steuerrecht. Für das Thema Strafrecht ist Günther Rebisant von Jank Weiler Operenyi Rechtsanwälte (Deloitte Legal) zuständig.

Den Auftakt für das neue Projekt lieferte Ende November ein Business Breakfast zum Thema „Grauzone Servicegesellschaft“ in den Räumlichkeiten von Wirtschaftskanzleien CMS Reich-Rohrwig Hainz.

Im Zusammenhang mit Servicegesellschaften gebe es zahlreiche Punkte zu beachten, um sich bei ihrer Konstruktion rechtlich sicher zu bewegen. Häufig sei der Geschäftsführer der Tochtergesellschaft Arbeitnehmer der Muttergesellschaft. Dabei stellen sich allerdings Fragen wie etwa: Wie sieht es mit der Sorgfaltsmäßigkeit und dem Vertrauensgrundsatz aus? Wie ist mit Weisungen oder mit Konzernpolicies umzugehen? Und: Wann liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor?

Link: Manz

 

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