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Recht

Casinos: Untersuchungsausschuss startet Anfang 2020

Parlament. In der Causa Casinos Austria haben SPÖ und Neos das formelle Verfahren zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beantragt.

SPÖ und Neos haben am Mittwoch wie angekündigt im Nationalrat ein gemeinsames Verlangen eingebracht. Sie möchten „mutmaßliche politische Absprache über das Gewähren ungebührlicher Vorteile im Bereich der Vollziehung des Bundes durch Mitglieder der Bundesregierung oder Staatssekretäre und diesen jeweils unterstellte leitende Bedienstete an natürliche oder juristische Personen, die politische Parteien direkt oder indirekt begünstigen“ in ausgewählten Bereichen untersuchen.

Es geht laut Parlamentskorrespondenz also nicht nur um die umstrittene Vorstandsbesetzung bei der Casinos Austria AG, sondern generell um eine mögliche „Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung“. Der Untersuchungszeitraum des als „Ibiza-Untersuchungsausschuss“ titulierten U-Ausschusses soll sich vom 18. Dezember 2017 bis zum 10. Dezember 2019 erstrecken.

Was untersucht werden soll

Gegliedert haben SPÖ und Neos den Untersuchungsgegenstand in sieben bzw. acht Bereiche: Neben der Vollziehung des Glücksspielgesetzes und Managemententscheidungen bei der Casinos Austria AG soll es unter anderem auch um die Neustrukturierung der Finanzaufsicht und der ÖBIB/ÖBAG und damit einhergehende Postenbesetzungen (inkl. der Oesterreichischen Nationalbank), Vorstands- und Aufsichtsratsbesetzungen in staatsnahen Betrieben, das Beteiligungsmanagement des Bundes, etwaige Schenkungen an Parteien aus Glücksspielkreisen und eine mögliche ungebührliche Bevorteilung Dritter gehen.

Ebenso wollen SPÖ und Neos das Zustandekommen von Gesetzentwürfen prüfen, wobei laut Erläuterungen rund 60% der 117 Regierungsvorlagen der letzten Legislaturperiode unter die Lupe genommen werden sollen.

Auch etwaigen politischen Einflussnahmen auf die behördlichen Ermittlungen nach Bekanntwerden der Ibiza-Affäre und die Zusammensetzung der SOKO Ibiza soll gemäß dem U-Ausschuss-Verlangen nachgegangen werden.

Wieso gerade diese Fristen?

Federführend eingebracht wurde die Initiative von Kai Jan Krainer (SPÖ) und Stephanie Krisper (Neos). Die zeitliche Abgrenzung des Ausschusses wird an der Angelobung der Regierung Kurz am 18. Dezember 2017 und dem Tag der Abberufung Peter Sidlos als Casinos-Finanzvorstand in einer außerordentlichen Hauptversammlung der CASAG festgemacht.

Die vorangegangene Ära der SPÖ-ÖVP-Regierung soll also nicht untersucht werden, was die Antragsteller mit dem Ziel ihres Vorhabens begründen, besondere Vorkommnisse und nicht „die in Österreich üblichen politischen Postenbesetzungen“ (Neos) untersuchen zu wollen.

Geschäftsordnungsausschuss hat acht Wochen Zeit für Beratungen

Das gemeinsame Verlangen von SPÖ und Neos wurde am Schluss der Nationalratssitzung – nach einer Kurzen Debatte – dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen. Dieser hat unter anderem die Aufgabe

  • die Initiative auf ihre formale Korrektheit zu prüfen,
  • die Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses zu bestimmen,
  • den grundsätzlichen Beweisbeschluss zu fassen sowie,
  • auf Vorschlag des Nationalratspräsidenten, den Verfahrensrichter und den Verfahrensanwalt zu wählen.

Der U-Ausschuss wird kommen

Für einen entsprechenden Bericht an den Nationalrat hat der Ausschuss gemäß Verfahrensordnung maximal acht Wochen Zeit, wobei die Beratungen spätestens bis zum 8. Jänner 2020 aufzunehmen sind.

Blockieren kann der Geschäftsordnungsausschuss den beantragten U-Ausschuss grundsätzlich nicht, da SPÖ und Neos zusammen über 55 Mandate verfügen und damit das notwendige Einsetzungsquorum von einem Viertel der Abgeordneten (46) problemlos erreichen. Sollte es zu Differenzen über die korrekte Formulierung des Untersuchungsgegenstandes kommen, entscheidet letztlich der Verfassungsgerichtshof.

Link: Parlament

 

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