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Recht, Tools

Die BWB wird digitalisiert – ein bißchen

Legal Tech. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) nimmt jetzt am Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) Österreichs teil – will aber weiterhin die Papierform verwenden.

Seit 10.12.2019 nimmt die BWB am ERV teil. Der Elektronische Rechtsverkehr (ERV) ermöglicht die gesicherte papierlose Übermittlung von strukturierten und damit weiterverarbeitbaren Daten von Verfahrensbeteiligten zum Gericht und zurück.

Der ERV ersetze damit die konventionelle Übermittlung von Dokumenten unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, so das Justizministerium. Darin liegt auch der große Unterschied zur einfachen, sozusagen informellen Kommunikation via E-Mail und Fax.

Bitte weiter schriftlich

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde ändert sich durch den ERV trotzdem vorerst wenig. Es wird nämlich darauf aufmerksam gemacht, dass die BWB von einer Weitergeltung des § 10 KartG ausgeht, der eine Einbringung der Zusammenschlussanmeldungen vierfach in Papierform vorsieht. Das heißt, dass sich im Hinblick auf diese Anmeldungen und ihre Einbringung derzeit nichts ändert, so die BWB.

Außerdem wird „im Sinne der Raschheit und Einfachheit der Abläufe mit der BWB“ ersucht, sich weiterhin der gewohnten Kommunikationswege zu bedienen und den ERV nur insoweit zu verwenden, als dies im Rahmen kartell- bzw. kartellobergerichtlicher Verfahren, zum Nachweis der rechtzeitigen Zustellung oder aus sonstigen wichtigen Gründen geboten ist, heißt es in einer Veröffentlichung der Behörde.

 

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