Bad Banks. Die FMA hat eine dritte Zwischenverteilung der HETA in Höhe von 2,05 Mrd. Euro genehmigt – in Summe sind nun 9,9 Mrd. Euro an die Gläubiger verteilt.
Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat nach einem entsprechenden Beschluss durch die Hauptversammlung der HETA Asset Resolution AG die dritte Zwischenverteilung an deren Gläubiger genehmigt, und zwar in Höhe von rund 2,05 Mrd. Euro, wie die Behörde mitteilt.
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Die Auszahlung soll noch im Dezember 2019 erfolgen. Somit habe die HETA in Summe dann rund € 9,9 Mrd. vorzeitig an die Gläubiger verteilt.
Die externen Bewertungsgutachten, auf deren Basis der erste Bescheid der FMA zum Schnitt der Gläubigerforderungen erstellt wurde, gingen noch von einem maximalen Erlös für die Gläubiger nach Ende der Abwicklung 2023 von rund € 6 Mrd. aus. Durch die erzielten Abwicklungserfolge bei der HETA werden also bis Ende 2019 bereits rund € 3,9 Mrd. mehr verteilt sein als erwartet, heißt es.
Link: FMA