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Bildung & Uni, Recht

D.A.S. prämiert Dissertation zu Verbraucher-Gerichten

Oliver Peschel, Ingo Kaufmann ©D.A.S. / Prime Consulting

Wien. Rechtsschutz-Spezialist D.A.S. prämiert eine Dissertation über Gerichtszuständigkeiten für Verbraucher: Vorstand Ingo Kaufmann übergab die Auszeichnung an Jung-Jurist Oliver Peschel.

Die Jury entschied sich für seine Arbeit, die den europäischen Verbrauchergerichtsstand analysiert und beschreibt. Die umfassende Aufarbeitung biete eine wertvolle Unterstützung bei der Beurteilung konkreter Fragestellungen und Praxisfälle. Preisträger Peschel nahm die mit 3.000 Euro dotierte Auszeichnung von D.A.S.-Vorstand Ingo Kaufmann entgegen.

Förderpreis seit dem Jahr 2006

Anlässlich des 50-jährigen Jubiläums im Jahr 2006 hat die D.A.S. Rechtsschutz AG den Förderpreis ins Leben gerufen. „Als Spezialrechtsschutzversicherer haben wir immer auch einen Blick in die Zukunft und entwickeln gemeinsam mit jungen Rechtswissenschaftlern Ideen, wie Rechtsschutzprodukte und Rechtsserviceleistungen in Zukunft aussehen können“, so D.A.S. Vorstand Kaufmann: „Der D.A.S. ist es wichtig, laufend den Markt zu beobachten, ein bedarfsgerechtes Rechtsschutzangebot bereitzustellen und dieses stetig weiterzuentwickeln. Die Wissenschaft kann dazu einen wertvollen Beitrag leisten.“

Wo kann ich klagen?

Oliver Peschel, der im nächsten Jahr mit einer eigenen Anwaltskanzlei durchstarten will, befasst sich bereits seit mehreren Jahren mit spezifischen Rechtsfragen, die Verbraucher, aber natürlich auch den Lieferanten oder Dienstleister betreffen.

Seine prämierte Arbeit „Der europäische Verbrauchergerichtsstand – Über das Ausrichten einer Tätigkeit auf einen Mitgliedsstaat“ setze sich mit der Frage des zuständigen Gerichtsstands auseinander. „Neben unterschiedlich hohen Anwalts- oder Gerichtskosten gibt es besonders bei der Verfahrensdauer in den einzelnen Ländern große Unterschiede“, informiert Peschel.

Die Antwort auf die zentrale Frage, wo der Versicherungsfall eingetreten ist, also wo denn der Verstoß gegen Rechtsvorschriften gesetzt worden ist, und wo dem zu Folge die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen zu erfolgen hat, bereite mitunter gerade bei grenzüberschreitenden Geschäften in der Praxis Schwierigkeiten.

Als Beispiel nennt Peschel Online-Geschäfte, wenn ein Verbraucher aus dem Ausland etwa eine Ware bezieht, die einen Mangel aufweist. „Für den Verbraucher ist es in Folge wichtig zu wissen, ob er an seinem Wohnort klagen kann oder das im Ausland tun muss“, so Peschel.

Das Lob der Jury

Die Jurymitglieder em. Universitätsprofessor Attila Fenyves, Fachautor und Mitherausgeber des Praxishandbuchs Versicherungsvertragsrecht Franz Kronsteiner, D.A.S. Produktmanager Philipp Kaspar und der Leiter des D.A.S. RechtsService Markus Messenlehner begründeten ihre Entscheidung für den Förderpreisgewinner mit der praxisbezogenen Aufbereitung des Themas, welches spannende Ansatzpunkte und Querverbindungen zur Gestaltung der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen liefere.

„Die Arbeit leistet einen wertvollen Beitrag zu mehr Rechtssicherheit, da sie aufzeigt, in welchem Ausmaß der Rechtssuchende den Verbrauchergerichtsstand für sich – oder für andere –  nutzen kann und wo auf der anderen Seite dessen Grenzen liegen“, erklärt die Jury in ihrer Laudatio.

Die D.A.S. wird so wie in den letzten Jahren auch 2020 wieder einen Förderpreis für innovative juristische Arbeiten verleihen, heißt es weiter: Man sei schon auf neue interessante Einreichungen gespannt.

Link: D.A.S.

 

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