IT-Recht. Das IT-Sicherheitsgesetz NISG steht im Mittelpunkt eines neuen Kurzkommentars: Es soll die Sicherheit kritischer Informationstechnik gewährleisten.
Der Kommentar zum NISG, dem Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz, biete umfassende rechtliche und dazu auch technisch-organisatorische Erläuterungen, heißt es bei Verlag Manz: Er verbinde anwaltliches IT-Rechts-Know-how mit öffentlich-rechtlicher Expertise für Praktiker, betroffene Anbieter und Betreiber.
Ziel des NISG ist die Erhöhung der Netz- und Informationssystemsicherheit. Die entsprechenden Maßnahmen sind:
- Schaffung der notwendigen Strukturen zur Gefahrenabwehr
- Mindestanforderungen an die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen bei Anbietern digitaler Dienste, Betreibern wesentlicher Dienste und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung
- Einführung von Meldepflichten bei schwerwiegenden Vorfällen
Dabei werden internationale und österreich-spezifische Quellen, Institutionen und Entwicklungen analysiert.
Die Verfasser
Die Autoren des NISG-Kurzkommentars sind:
- RA Dr. Axel Anderl, LL.M., Partner und Leiter des IT/IP-, Datenschutz- und Medienrechtsteams sowie der Digital Business Group bei Dorda Rechtsanwälte.
- Mag. Vinzenz Heußler, LL.M., Referent im BKA (Cyber Security, GovCERT, NIS-Büro und ZAS), federführend für die legistische Umsetzung der NIS-Richtlinie in Österreich
- Ing.in Mag.a Sylvia Mayer, MA, Referatsleiterin für den Bereich Schutz kritischer Infrastruktur sowie stv. Leiterin der Abteilung Sicherheit im BVT
- RA Priv.-Doz. Dr. Bernhard Müller, Partner und Leiter des öffentlichen Wirtschaftsrechtsteams bei Dorda Rechtsanwälte
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