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Recht

Verwaltungsgerichtshof kämpft mit Personalknappheit

Wien. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) kämpft weiter mit Personalknappheit: Eine zeitweise Aufstockung ist zwar erfolgt, diese läuft aber Ende 2019 ab.

Zwar konnten vom VwGH im Jahr 2018, anders als 2017, wieder mehr Fälle erledigt werden als neu hinzugekommen sind. Nach wie vor fehlen aber RichterInnen und wissenschaftliches Personal, um die hohe Zahl anfallender Asylbeschwerden rasch abarbeiten zu können – zumal eine Mitte 2018 erfolgte Personalaufstockung mit Ende 2019 befristet ist, wie aus dem vor kurzem dem Nationalrat vorgelegten Tätigkeitsbericht des VwGH 2018 hervorgeht.

VwGH-Präsident Rudolf Thienel und seine MitstreiterInnen richten daher neuerlich den dringenden Appell an die Politik, dem Verwaltungsgerichtshof ausreichende Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit dieser seine Aufgaben wahrnehmen kann, schildert die Parlamentskorrespondenz.

Mit Sparsamkeit allein kommt das Höchstgericht nicht weiter

Der VwGH hebt im Bericht hervor, dass die budgetären Vorgaben schon in der Vergangenheit nur durch die verzögerte Nachbesetzung von Planstellen eingehalten werden konnten. Auch seien alle Möglichkeiten der Effizienzsteigerung durch interne Maßnahmen ausgereizt und der ohnehin relativ geringe Sachaufwand nicht weiter reduzierbar.

Erfolgreich ausgedehnt wurde laut Thienel das Modell der Unterstützung der RichterInnen im Asylbereich durch eigene Teams wissenschaftlicher MitarbeiterInnen: Es kommt nun auch im Glücksspielbereich zum Einsatz.

7.873 neue Verfahren, 7.998 Erledigungen

  • Insgesamt wurden an den VwGH im vergangenen Jahr 7.873 neue Fälle herangetragen. Das entspricht einem Plus von 6% gegenüber 2017 (7.315). 2016 waren es nur rund 5.100 neue Verfahren gewesen.
  • Die Zahl der Asylbeschwerden stieg sogar um 27% auf 2.939 und machte damit nach 2017 (+47%) noch einmal einen deutlichen Sprung nach oben. Grund sind die Nachwirkungen der Flüchtlingswelle von 2015 und 2016. Der Verwaltungsgerichtshof fürchtet, dass dieser Trend noch eine Weile anhalten wird, zumal auch immer mehr Verfahren die Aberkennung des Asylstatus bzw. des subsidiären Schutzes betreffen.
  • Abgeschlossen hat der VwGH 2018 7.998 Verfahren. Somit waren zum Jahresende noch 2.696 Fälle offen.
  • Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 4,1 Monate (123 Tage) und konnte damit gegenüber 2017 (4,6 Monate) weiter reduziert werden.

1.340 BeschwerdeführerInnen erfolgreich

Die Chance für BeschwerdeführerInnen, vom Verwaltungsgerichtshof Recht zu bekommen, ist grundsätzlich keine schlechte, wobei der Prozentsatz der Stattgaben, also der Aufhebung oder Abänderung angefochtener Entscheidungen, bei ordentlichen Revisionen mit 29% wieder signifikant höher war als bei außerordentlichen Revisionen (17%).

Rechnet man sämtliche Verfahren ein, ergibt sich für die Stattgaben ein Wert von 17% (1.340), dazu kommen 216 Abweisungen (3%), 3.391 Zurückweisungen (42%), 488 Einstellungen (6%) und 2.563 „sonstige Erledigungen“ (32%), zu denen auch Entscheidungen über Anträge auf Verfahrenshilfe gehören. In 42 Fällen entschied der Verwaltungsgerichtshof 2018 in der Sache selbst.

Neben dem Asylrecht (2.939) betrafen die häufigsten Verfahren auch im vergangenen Jahr wieder das Fremdenrecht (625) und das Glücksspielrecht (500), wobei Beschwerden im letztgenannten Bereich mit minus 48,8% (2017: 976) signifikant rückläufig waren.

Ebenso rangierten Beschwerden in den Bereichen Baurecht (428), Bodenreform (386), Abgaben (369), Sozialversicherung (296) sowie Straßenverkehrsordnung und Kraftfahrgesetz (265) erneut weit oben.

Missachtung eines Rotlichts bei Bahnübergängen ist kein Kavaliersdelikt

Im Bericht werden auch wieder einige ausgewählte Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs angeführt.

  • So hat der VwGH etwa entschieden, dass sich jemand, der eine Eisenbahnkreuzung trotz rot blinkendem Licht überquert, nicht auf den Grundsatz „Beraten statt Strafen“ berufen kann, da dem Haltegebot an Bahnübergängen sowohl in Bezug auf die Verkehrssicherheit als auch auf den Schutz von Leben und Gesundheit der VerkehrsteilnehmerInnen große Bedeutung zukommt. Gleiches gilt für die Missachtung von Stoppschildern bei Straßenkreuzungen.
  • Eine über eine Hausverwaltung verhängte Geldstrafe wegen im Stiegenhaus befindlicher Blumentöpfe, Fahrräder, Kinderroller und Kinderwägen wurde hingegen mit dem Argument aufgehoben, dass es sich hierbei um keine „brandgefährlichen Gegenstände“ handelt.
  • Außerdem stellte der Verwaltungsgerichtshof fest, dass „Energieübertragung“ durch Handauflegen mangels eines Mindestmaßes an Rationalität keine medizinische Behandlung im Sinne des Ärztegesetzes ist und daher nicht unter den Ärztevorbehalt fällt.
  • Bezirksübergreifende Kurzparkzonen in Wien müssen – ergänzend zur allgemein notwendigen Beschilderung – nicht zusätzlich an den Bezirksgrenzen kundgemacht werden.

Weitere angeführte Entscheidungen betreffen das Asyl- und Fremdenrecht, die Parteienstellung von Bürgerinitiativen in vereinfachten UVP-Verfahren, den Entzug der Waffenbesitzkarte für so genannte „Staatsverweigerer“ und die Eintragung des Geschlechts „inter“ in das Zentrale Personenstandsregister.

Entschieden hat der VwGH überdies, dass unflätige Kommentare auf Facebook als öffentliche Anstandsverletzung gemäß landesgesetzlicher Vorschriften geahndet werden dürfen, „Essen auf Rädern“ unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar ist, Sozialhilfeleistungen an AusländerInnen kein Einkommensbestandteil sind und Hühnerställe in Wohngebieten zu Recht untersagt werden können, auch wenn nur drei Haushühner gehalten werden. Ebenso gibt es keinen Rechtsanspruch auf standesamtliche Trauung an einem bestimmten Ort.

 

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