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Business, Recht, Steuer, Tools

Kritik an verpflichtender E-Zustellung ab 2020

Barbara Havel ©Adrian Almasan

Wien. Auf Unternehmen kommt ab dem 1. Jänner 2020 eine umfangreiche Änderung zu: Die E-Zustellung tritt in Kraft. Wirtschaftsvertreter sehen noch Probleme.

Im Rahmen der Umsetzung einer EU-Richtlinie werden ab dem 1. Jänner 2020 behördliche Schreiben ausschließlich elektronisch zugestellt. Die Junge Wirtschaft Wien (JWW) sieht die EU-Vorgabe nur rudimentär umgesetzt und schlägt zusätzliche Implementierungsmöglichkeiten vor, wie bspw. die zukünftige Ausweitung der Verordnung auf Privatpersonen oder die Möglichkeit der Antwort auf digitalem Weg.

Immerin sieht man auch Positives: Vor allem Nachhaltigkeit sei der größte Pluspunkt der E-Zustellung, denn auf diese Weise werden jährlich rund 400 Millionen bislang postalisch zugestellte Behördenbriefe eingespart – wenn alles klappt wie erwartet.

Was ab übermorgen gilt

Ab Jänner 2020 gilt für Unternehmen das Recht auf elektronische Zustellung von behördlichen Informationen oder Bescheiden. Das heißt, dass alle amtlichen Bundesbehörden Unternehmen ausschließlich über ein eigens dafür eingerichtetes elektronisches Postfach informieren. Damit ist gleichzeitig die Pflicht der Unternehmen verbunden, den neuen Informationskanal auch zu benützen.

Die Unternehmen müssen also die Möglichkeit schaffen, diese Zusendungen empfangen zu können. So werden künftig die Finanzämter Bescheide digital zustellen, ebenso wie Ministerien oder andere Behörden.

In der Startphase sollen Unternehmen, die auf ihre neue digitale Pflicht-Post nicht reagieren, auch postalisch kontaktiert werden; voraussichtlich ohne Strafen, doch besteht eventuell die Gefahr, dadurch Fristen zu versäumen, warnen etwa Steuerberater. Und früher oder später sei mit Sanktionen zu rechnen.

„Umsetzung verbesserungswürdig“

Die Junge Wirtschaft Wien (JWW) rund um Vorsitzende Barbara Havel begrüßt die Einführung der E-Zustellung grundsätzlich, ortet zugleich aber auch Verbesserungsbedarf. Das digitale Postfach soll dabei ein zusätzlicher Kommunikationskanal sein, der so nützlich ist, dass er freiwillig genutzt wird.

„Wir haben mehrere Verbesserungsvorschläge, was die E-Zustellung betrifft. Der größte Kritikpunkt betrifft die Einwegkommunikation der EU-Richtlinie. Das heißt, UnternehmerInnen können Post von Bundesbehörden empfangen, sie können aber nicht über den gleichen Kanal antworten. Das sollte dringend geändert werden“, so Havel, die zudem ergänzt: „Die E-Zustellung betrifft ausschließlich Bundesbehörden – wieso werden nicht gleich auch alle Länder und Gemeinden eingebunden?“ Darüber hinaus stößt sich die JWW an der Tatsache, dass die E-Zustellung nicht für alle juristischen und natürlichen Personen, also auch für Privatpersonen, eingeführt wird.

Vereinfachung von Behördenwegen

Die JWW fordert ein digitales Postfach, das grundsätzlich einem E-Mail-Postfach entspreche, mit dem Unterschied, dass es behördlich an jeden einzelnen oder jede einzelne StaatsbürgerIn vergeben werden soll, abgesichert durch moderne Verschlüsselungstechnologien. Mit dieser amtlichen ID, die ein Leben lang gleich bleiben soll, können sich die Bürger dann einloggen und Zugriff auf behördliche Schriftstücke und andere sensible Informationen erhalten. Ein solches digitales Postfach könne ganz einfach auf bestehende Systeme in Österreich, wie die Bürgerkarte und die E-Zustellung, aufgesetzt werden, so Havel.

Mit einem solchen digitalen Postfach werde eine sichere elektronische Kommunikation von und mit Behörden und Institutionen, zwischen Unternehmen sowie zwischen KundInnen und Unternehmen ermöglicht. Auch die Übermittlung anderer sensibler Informationen, etwa von ÄrztInnen, AnwältInnen oder SteuerberaterInnen, wäre ein Anwendungsfall für das digitale Postfach.

Mit der Einrichtung von Clearingstellen für den Versand, etwa über das Melderegister, könnten später einmal auch alle an einer Adresse gemeldeten BürgerInnen zum Beispiel über die Termine des Rauchfangkehrers informiert werden oder über Gasgebrechen, heißt es bei der JWW. Oder – mit der Einbindung von Bankinstituten – sei der elektronische Rechnungsversand bei Bankomat- oder Kreditkartenzahlung über einen sicheren und gleichzeitig einfachen Kanal möglich.

 

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