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Recht, Steuer

Was sich 2020 steuerlich für Unternehmen ändert

Patrick Weninger ©APA-Fotoservice / Hinterramskogler

Wien. Das neue Jahr bringt wichtige steuerliche Neuerungen für Unternehmen mit Sitz in Österreich, erinnert Beratungsmulti Deloitte.

Spezielle Meldepflichten, eine verbesserte Lösung von Doppelbesteuerungskonflikten sowie ein Digitalsteuergesetz stehen 2020 erstmals auf der Agenda. „Unternehmen sollten sich möglichst zeitnah auf die neuen Regelungen vorbereiten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Vor allem rückwirkende Gesetze erfordern eine intensive Auseinandersetzung im Vorfeld“, meint Patrick Weninger, Partner in der Steuerberatung bei Deloitte Österreich.

Meldepflichtige Steuergestaltungen

Am 1.7.2020 tritt das EU-Meldepflichtgesetz in Kraft. Dadurch müssen ab diesem Tag meldepflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltungen gemeldet werden:

  • Meldungen solcher Steuergestaltungen müssen grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen ab bestimmten auslösenden Ereignissen erfolgen.
  • Auch sogenannte Altfälle – also meldepflichtige Gestaltungen zwischen dem 25.6.2018 und dem 30.6.2020 – sind den zuständigen Behörden bis 31.8.2020 zu melden.

Schlichtung von Doppelbesteuerungskonflikten

Von Doppel- oder Mehrfachbesteuerungskonflikten betroffene Unternehmen können innerhalb der EU erstmalig eine endgültige Lösung durchsetzen:

  • Unter dem neuen EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz hat der Abgabepflichtige nun ein aktives gerichtlich durchsetzbares Recht auf Einleitung eines Verständigungs- sowie eines Schiedsverfahrens zur Lösung eines Doppelbesteuerungskonflikts.
  • Betroffene Steuerpflichtige haben zukünftig auch einen gerichtlich durchsetzbaren Rechtsanspruch auf die Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Fristen.

„Das wird in der Praxis zur rascheren Lösung von internationalen Besteuerungskonflikten führen. Dennoch bleibt das Fehlen umfassender Parteienrechte auch beim neuen Verfahren ein großes Manko“, so Weninger.

Jährliche Bestätigungsmeldepflicht

  • Aufgrund der Änderungen im Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – abgekürzt WiEReG – haben zukünftig von der Meldepflicht betroffene Rechtsträger bereits gemeldete Daten nicht nur jährlich zu überprüfen, sondern auch zu bestätigen. Diese Pflicht gilt selbst dann, wenn es keine Änderung der wirtschaftlichen Eigentümer gibt.
  • Künftig wird es außerdem die Möglichkeit zur öffentlichen Einsichtnahme in das Register geben. Bisher war das nur bei berechtigtem Interesse möglich.
  • Auch die freiwillige Speicherung der für die Überprüfung erforderlichen Dokumente im Register kann zukünftig veranlasst werden.

Besteuerung von Onlinewerbung

Mit Umsetzung des neuen Digitalsteuerpakets kommt es zur Einführung des Digitalsteuergesetzes in Österreich:

  • Ab 1.1.2020 werden bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen sämtliche Onlinewerbeleistungen wie Suchmaschinen- oder Bannerwerbungen von sehr großen Unternehmen ebenfalls besteuert.
  • Auch Änderungen des Umsatzsteuergesetzes und Neuerungen im Bereich der umsatzsteuerlichen Sorgfaltspflichten sind im Digitalsteuerpaket vorgesehen.

„Der Steuergesetzgeber will erreichen, dass die Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen in Österreich auch im Onlinegeschäft sichergestellt und kontrolliert werden kann“, so Weninger.

Vereinfachende Quick Fixes

Durch die umsatzsteuerlichen Quick Fixes sollen rasche Vereinfachungen des bestehenden Mehrwertsteuersystems in der EU geschaffen werden. Das betrifft etwa EU-weite Vereinheitlichungen bei den Regelungen von innergemeinschaftlichen Lieferungen und Reihengeschäften.

„Die Quick Fixes führen bei einigen Themen zu einer einheitlichen Vorgehensweise in der EU. Gerade mit Blick auf das Bedürfnis von grenzüberschreitend tätigen Unternehmen nach Rechtssicherheit sind diese Maßnahmen zu begrüßen“, betont Deloitte-Spezialist Weninger.

 

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