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Motor, Recht, Steuer

Was seit heuer für Autofahrer neu ist

©ejn

Verkehr. Seit dem Jahreswechsel gelten einige Neuerungen für die Autofahrer in Österreich. Der ÖAMTC gibt einen Überblick.

Ab Jahresbeginn 2020 muss der Normverbrauch von neuen Pkw in Verkaufsunterlagen verpflichtend nach dem neuen Testverfahren WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) angegeben werden. Dieser beinhaltet laut ÖAMTC mehr Beschleunigungs- und Bremsvorgänge, es werden höhere Geschwindigkeiten gefahren und Sonderausstattungen berücksichtigt, daher sollen die im Labor gemessenen Verbräuche meist höher ausfallen.

„Die Konsumenten bekommen mit dem WLTP-Testverfahren einen realitätsnäheren Normverbrauch für den Neuwagenkauf an die Hand“, so Martin Grasslober vom ÖAMTC. Für Neufahrzeuge soll der Normverbrauch nach dem neuen Verfahren sowie die zugehörigen CO2-Emissionen ab April 2020 in den Zulassungsscheinen zu finden sein. Bei Scheckkarten-Zulassungsscheinen soll man die Werte abgespeichert auf dem Chip finden können.

Anpassung der NoVA

Seit 1. Jänner 2020 gibt es auch eine Anpassung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Pkw an das neue Messverfahren WLTP. Ob für einen Pkw mehr oder weniger NoVA als vorher fällig ist, hänge vor allem davon ab, wie sich die CO2-Emissionen im WLTP im Vergleich zum alten Test verändert haben. „Die Verschärfung des CO2-Malus und die neue NoVA-Formel trifft Pkw mit höheren CO2-Emissionen stärker. Es lohnt sich also umso mehr, ein möglichst effizientes Auto zu kaufen“, so Grasslober.

Auch die NoVA für Motorräder errechnet sich jetzt anhand der CO2-Emissionen. Wer vor dem 1. Dezember 2019 einen Kaufvertrag für ein Neufahrzeug abgeschlossen hat, das vor dem 1. Juni 2020 geliefert wird, kann laut ÖAMTC zwischen der alten und der neuen Berechnungsmethode wählen.

Neuerungen für Firmen

Wer ein Firmenauto auch privat nutzt, muss dafür Steuern bezahlen. Der monatliche Betrag, den man versteuern muss, richtet sich nach Anschaffungskosten und CO2-Emissionen des Fahrzeugs. Mit der Umstellung auf das neue Testverfahren WLTP kommt es auch hier zu einer Umstellung: Für Firmenautos, die ab dem 1. April 2020 erstmalig zugelassen werden, liegt der CO2-Grenzwert für den niedrigeren Sachbezugswert, der nicht überschritten werden darf, bei 141 Gramm je Kilometer gemäß WLTP.

Für Krafträder, E-Bikes und Fahrräder mit einem CO2-Ausstoß von 0 Gramm ist kein Sachbezug anzusetzen, wenn man diese vom Dienstgeber zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt bekommt. Außerdem können Unternehmer seit 1. Jänner 2020 die Umsatzsteuer, die beim Kauf und Betrieb von elektrisch betriebenen Krafträdern wie E-Bikes und E-Motorrädern anfällt, als Vorsteuer geltend machen. Damit kommt es zu einer Gleichstellung mit Elektro-Pkw, für die das schon bisher gegolten hat.

Gebührenerhöhungen bei Vignette und in Wien

Der Preis für die Autobahnvignette wurde für das Jahr 2020 um 2,1 Prozent angehoben. Somit kostet die Pkw-Jahresvignette nun 91,10 Euro, jene für Motorräder 36,20 Euro. Eine Neuerung gibt es für dreirädrige Kraftfahrzeuge wie Trikes: Kfz mit drei Rädern gelten nun als einspurig, daher können sie jetzt eine Motorrad-Vignette nutzen, statt wie bisher eine Pkw-Vignette.

Die Stadt Wien hat mit Jahresbeginn die Parkgebühren pro halbe Stunde um fünf Cent angehoben. Das Parken für 30 Minuten kostet somit 1,10 Euro. Alte Parkscheine mit dem bis Ende 2019 gültigen Tarif können noch bis Ende Juni 2020 aufgebraucht werden. Eine Umtauschfrist ist laut ÖAMTC nicht vorgesehen.

Begünstigungen für Menschen mit Behinderungen

Bereits seit 30. Oktober 2019 gilt eine NoVA-Befreiung für Kraftfahrzeuge, die erstmals in Österreich zugelassen werden und von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung benützt werden.

Für die ebenfalls mögliche Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und den Anspruch auf eine Gratis-Vignette gilt seit dem 1. Dezember 2019 eine neue Rechtslage: Notwendig für Neuanträge ist ein Behindertenpass mit der Eintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“. Wer bisher schon Steuerbefreiung und Gratis-Vignette hatte, werde automatisch in das neue System übernommen.

 

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