Das neue Pauschalreiserecht richtig anwenden
Das neue Pauschalreisegesetz (PRG) ist mit 1.7.2018 in Kraft getreten und bringt viele Neuerungen mit sich – denn mit dem neuen Gesetz wurden die zivilrechtlichen Bestimmungen der Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 umgesetzt. Das neue Gesetzeswerk erfasst alle Verträge, die ab dem 1.7.2018 abgeschlossen wurden, berücksichtigt zudem die modernen Buchungsformen und schützt Urlauber umfassender.
Der aktuelle Kommentar „PRG | Pauschalreisegesetz“ stellt die Bestimmungen des PRG, der PRV und der GewO 1994 samt den Auswirkungen auf die Unternehmer und Konsumenten anhand von Beispielen und Tipps praxisnah dar. Folgende Themenbereiche werden abgebildet:
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- Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen betreffend die Kombination von Reiseleistungen und Buchungsvorgänge
- (Vorvertragliche) Informationspflichten und deren Wirkung auf den Vertragsinhalt
- Übertragung und Änderung des Pauschalreisevertrages
- Rücktritt vor Beginn der Pauschalreise
- Vertragswidrigkeiten
- Bestimmungen zur Insolvenzabsicherung durch die neue Pauschalreiseverordnung (PRV)
- Gewerberechtliche Bestimmungen der Pauschalreiseveranstalter und Vermittler von verbundenen Reiseleistungen
Mehr Infos unter: PRG – Pauschalreisegesetz (Linde Verlag)
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