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Der neue Praxiskommentar zum Pauschalreisegesetz

Das neue Pauschalreiserecht richtig anwenden

Das neue Pauschalreisegesetz (PRG) ist mit 1.7.2018 in Kraft getreten und bringt viele Neuerungen mit sich – denn mit dem neuen Gesetz wurden die zivilrechtlichen Bestimmungen der Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 umgesetzt. Das neue Gesetzeswerk erfasst alle Verträge, die ab dem 1.7.2018 abgeschlossen wurden, berücksichtigt zudem die modernen Buchungsformen und schützt Urlauber umfassender.

Der aktuelle Kommentar „PRG | Pauschalreisegesetz“ stellt die Bestimmungen des PRG, der PRV und der GewO 1994 samt den Auswirkungen auf die Unternehmer und Konsumenten anhand von Beispielen und Tipps praxisnah dar. Folgende Themenbereiche werden abgebildet:

      • Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen betreffend die Kombination von Reiseleistungen und Buchungsvorgänge
      • (Vorvertragliche) Informationspflichten und deren Wirkung auf den Vertragsinhalt
      • Übertragung und Änderung des Pauschalreisevertrages
      • Rücktritt vor Beginn der Pauschalreise
      • Vertragswidrigkeiten
      • Bestimmungen zur Insolvenzabsicherung durch die neue Pauschalreiseverordnung (PRV)
      • Gewerberechtliche Bestimmungen der Pauschalreiseveranstalter und Vermittler von verbundenen Reiseleistungen

Mehr Infos unter: PRG – Pauschalreisegesetz (Linde Verlag)

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