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Bildung & Uni, Business, Recht

Neues von den Unis: EECC, Nachhaltigkeit, „Recht und Literatur“

Klaus Stierstorfer ©Friederike Stecklum

Bildungsstätten. Mit „Recht und Literatur“ hat die WWU Münster ein neues Forschungsfeld gestartet. Um Nachhaltigkeitsmanagement bzw. den European Electronic Communications Code geht es in aktuellen Kursen und Events.

Seit 1. Juli 2019 untersucht der Sonderforschungsbereich (SFB) „Recht und Literatur“ an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) die Leitfragen „Braucht die Literatur das Recht?“ und „Braucht das Recht die Literatur?“. Gefördert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, widmen sich Forscher der Literatur- und Rechtswissenschaft laut den Angaben damit einem wachsenden und für Europa wichtigen Forschungsfeld.

SFB-Sprecher Prof. Klaus Stierstorfer weist auf die etablierte Kooperation von Literatur- und Rechtswissenschaften an angloamerikanischen Universitäten hin, vor allem aufgrund der Case Law-Tradition. Im Fallrecht stütze sich die Rechtsfindung primär auf die frühere Rechtsprechung in vorangegangenen vergleichbaren Fällen. Bei diesen Urteilen seien – insbesondere, wenn sie besonders alt sind – auch die stilistischen und rhetorischen Besonderheiten zu berücksichtigen, wofür sich Juristen gerne mit Literaturwissenschaftlern beraten.

Umgekehrt gab und gibt es viele Autoren, die in ihren literarischen Texten Rechtsprobleme behandeln, die zu erkennen rechtshistorische Kompetenzen erfordert – Beispiele sind Heinrich von Kleists „Der Zerbrochene Krug“, Theodor Storms „Der Doppelgänger“ oder in der aktuellen Literaturszene etwa „Justizpalast“ von Petra Morsbach und „Terror“ von Ferdinand von Schirach.

Es gebe aber auch aktuelle Probleme und Fragestellungen, für die eine Kooperation zwischen Juristen und Literaturwissenschaftlern erforderlich ist, so bei der Zensur fiktionaler Texte, die zugleich reale Personen darstellen und dabei das Persönlichkeitsrecht zu verletzen scheinen oder bei Fragen der Buchpreisbindung. Vom SFB aus sollen weiters Verbindungen und Netzwerke zu außereuropäischen Rechts- und Dichtungskulturen hergestellt werden, so nach Asien und nach Afrika.

Ein Lehrgang für Nachhaltigkeitsmanagement

Die SRH Fernhochschule – The Mobile University will mit ihrem neuen Bachelor-Studiengang „Nachhaltigkeitsmanagement (B.A.)“ Gestaltern der Zukunft das Know-how für Transformationsprozesse in Unternehmen und Gesellschaft vermitteln, wie es heißt.

Bei Nachhaltigkeit gehe es um mehr als bloßes Stromsparen oder die richtige Mülltrennung: Zu den Themen gehören demnach Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit und langfristiger wirtschaftlicher Unternehmenserfolg.

Was bringt der EECC: Nachbericht zum Event

Der EECC (European Electronic Communications Code) in Form der Richtlinie 2018/1972/EU ordnet das Europäische Telekommunikationsrecht neu. Ein Event an der Uni Wien widmete sich nun den Auswirkungen des EECC.

Die Richtlinie ist im Jahr 2020 in den Mitgliedsstaaten umzusetzen und wird voraussichtlich zu einer Neukodifikation (auch) des gesamten österreichischen TKG führen, so die Veranstalter: Daher luden die wissenschaftliche Interessensgemeinschaft IT-LAW.AT, das Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht, der Universitätslehrgang für Informations- und Medienrecht  am 15. Jänner zu einer Veranstaltung zum Thema “ Der neue EU-Telekom-Rechtsrahmen – die Umsetzung in Österreich als digitale Weichenstellung“ .

Nach einer Keynote von Georg Serentschy (Serentschy Advisory Services) diskutierten am Podium mit dem issenschaftlichen Leiter Univ.-Prof. Nikolaus Forgó: Lukas Feiler (Baker McKenzie), Marielouise Gregory (A1 Telekom Austria), Klaus Parrer (BMVIT), Klaus Steinmaurer (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH), Maximilian Schubert (ISPA) und Daniela Zimmer (Arbeiterkammer Wien).

Inhaltlich wurde die Neukodifizierung als Chance für Veränderungen gesehen. So solle die Konnektivität für alle Regionen verbessert werden und wo immer es möglich ist, gehe es auch um Deregulierung. In diesem Zusammenhang könnten etwa auch Behördenstrukturen den Anforderungen der Zeit angepasst werden, heißt es.

Eine möglichst gleiche Ausgangslage für alle Player solle durch den EECC ermöglicht werden. Digitalisierung umfasse aber alle Bereiche – ökonomische, technische wie gesellschaftliche. Der EECC sei ein erster Schritt, aber noch lange nicht alles.

 

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