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Recht, Veranstaltung

Neue Eventreihe „the future of“ bei Wolf Theiss

©Roland Unger / Wolf Theiss

Wien. Wirtschaftskanzlei Wolf Theiss startet die Event-Reihe „the future of“. Bei der Premiere behandelte mehr als ein Dutzend Kurzvorträge das Thema „Investing“.

Beim Auftakt der Veranstaltungsreihe standen Rechtsfragen neuer Technologien im Bereich Investing im Fokus. Die Themenpalette reichte von Rahmenbedingungen für Crowdfunding oder die effiziente Berechnung von Kryptosteuern über die Handhabung des digitalen Nachlasses bis zum Businessmodell von Immobilien-Sharing-Plattformen.

Die Vortragenden

Rund 120 Gäste folgten laut der Kanzlei den 14 Impulsvorträgen, die jeweils rund 5 Minuten dauerten. Zu den Vortragenden zählten u.a.:

  • Saša Radić, Geschäftsführer Conda Crowdinvesting Austria
  • ao. Univ.-Prof. Wolfgang Zankl, Institut für Zivilrecht der Universität Wien
  • Berthold Baurek-Karlic, Gründer und Geschäftsführer von Venionaire Capital
  • Florian Wimmer, CEO von blockpit

Seitens Wolf Theiss waren Christine Siegl („Sind bzw. gehören Handelsplattformen für Crypto Assets reguliert?“), Matthias Schimka („Welche Rechtsfragen stellen sich beim Einsatz von Trading Bots?“) und Karl Binder („Kann ich Wohnungen kaufen, um sie über Sharing-Plattformen kurzfristig zu vermieten?“) am Wort.

Das Rechtsgeschehen in 5 Minuten

„Es ist für alle beteiligten Akteure nicht leicht, mit der hohen Geschwindigkeit des technologischen Wandels mitzuhalten. Für Unternehmen bedeutet technologische Disruption gleichermaßen Chancen und Risiken. Regulierungsbehörden wiederum sehen sich mit der Herausforderung konfrontiert, mit effizienten rechtlichen Rahmenbedingungen zeitgerecht auf die durch die Digitalisierung hervorgerufenen Veränderungen zu reagieren“, so Niklas Schmidt, Partner bei Wolf Theiss.

Die neue Event-Serie soll aus einer Sicht dazu beitragen, die Weiterentwicklung des Rechts aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu beleuchten. „The Future of“ werde sich im Monatsabstand von Jänner bis Juni 2020 mit Rechtsfragen neuer Technologien in den Bereichen Investing, Mobility, Communications, Computing, Government und Healthcare auseinandersetzen.

Dabei sollen Vortragende von Startups, etablierten Unternehmen, Regulierungsbehörden, Universitäten und natürlich der Kanzlei selbst jeweils kurze Impulsvorträge halten.

 

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