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Recht, Tipps

Coronavirus: VKI informiert über Rücktrittsrecht bei China-Reisen

Konsumentenschutz. Außergewöhnliche Umstände am Reiseziel berechtigen laut VKI zu kostenlosem Rücktritt.

Nach den massiven Medienberichten über die Verbreitung des Coronavirus stellt sich die Frage, welche Rechte Reisende haben, wenn sie ihre bevorstehende Reise nach China nicht antreten wollen. Am meisten Infektionen wurden bislang aus der chinesischen Millionenstadt Wuhan, Hauptstadt der Provinz Hubei, gemeldet. Vereinzelt bekannt sind derzeit Fälle aus anderen chinesischen Regionen. Der VKI gibt Auskunft, unter welchen Voraussetzungen Reisende ein Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen können.

Verbraucher, die eine Pauschalreise gebucht haben, haben das Recht, vor Antritt der Reise vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe „außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen, so der VKI.

Zu solchen außergewöhnlichen Umstände gehören laut Konsumentenschützern „erhebliche“ Risiken für die menschliche Gesundheit, wie der Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel. Reiseveranstalter müssen in diesem Fall alle vom Reisenden für die Pauschalreise geleisteten Zahlungen zurückzahlen, so der VKI.

Abhängig von Reiseziel

Ob außergewöhnliche Umstände vorliegen, sei letztlich eine Frage des Einzelfalls und vorab nicht sicher zu beantworten, so der VKI. Bei einer Pauschalreise, die direkt in die betroffenen Gebiete führt, sollen aller Wahrscheinlichkeit nach aber außergewöhnliche Umstände vorliegen, die zu einem kostenlosen Rücktritt berechtigen.

Bei Pauschalreisen in andere Gebiete von China, die sehr weit von der hauptsächlich betroffenen Region entfernt sind, könne derzeit nicht gesichert von einem Rücktrittsrecht ausgegangen werden.

Rücktrittsrecht bei Änderungen

Ändert der Reiseveranstalter wesentliche Teile einer Pauschalreise erheblich, kann der Reisende der Änderung widersprechen und laut VKI ebenfalls vom Vertrag kostenfrei zurücktreten.

Liegen die Voraussetzungen für einen kostenlosen Rücktritt nicht vor, möchten Reisende aber dennoch von ihrer geplanten Pauschalreise Abstand nehmen, so können sie gegen eine vertraglich festgelegte Stornogebühr zurücktreten.

Für Individualreisende, die einen Flug nach China gebucht haben, bieten derzeit einige Fluglinien ein kostenloses Stornorecht an. So können derzeit z.B. bei der Austrian Airlines und der Lufthansa Tickets, die vor dem 24.1.2020 gebucht wurden, einmalig kostenlos storniert oder umgebucht werden, so der VKI.

„In jedem Fall empfehlen wir Reisenden, die Situation weiter zu beobachten und bei Änderung der Umstände gegebenenfalls Rücksprache mit dem Reiseveranstalter bzw. der Fluglinie zu halten“, so Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI.

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