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D.A.S. warnt vor Fallen bei digitaler Autobahn-Vignette

Ingo Kaufmann ©D.A.S. Rechtsschutz

Autobahn-Maut. Ab Samstag muss die Vignette 2020 am Auto kleben – oder digital erworben worden sein. Beim Kennzeichen-Wechsel lauern Fußangeln, warnt Rechtsschutzversicherer D.A.S.

Neben der klassischen Vignette, die auf die Autoscheibe geklebt werden muss, gibt es auch die Möglichkeit einer digitalen Vignette. Die D.A.S. Rechtsschutz AG warnt davor, beim Wechsel des KFZ-Kennzeichens auf die Registrierung der neuen Nummerntafel zu vergessen. Es drohen hohe Zahlungsaufforderungen, die auch mehrfach verhängt werden können.

Die Regeln bei der Vignette

Spätestens am 1. Februar muss die neue Vignette gekauft sein, damit Mautstraßen straffrei befahren werden können. Seit 2017 können sich Autofahrer auch für die digitale Version der Vignette entscheiden. Dadurch ersparen sie sich z. B. das Entfernen sowie das Kleben der Vignette und beim Bruch der Windschutzscheibe muss kein Ersatz besorgt werden.

„Im Falle eines Kennzeichenwechsels verleitet die digitale Vignette aber dazu, auf die Meldung der neuen Nummerntafel zu vergessen“, informiert Ingo Kaufmann, Vorstandsmitglied der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. „Das kann zu hohen Geldforderungen führen. Genau die gleichen Konsequenzen hat im Übrigen ein Fehler bei der Beantragung der Vignette oder bei der Registrierung des Kennzeichens“´, so der COO der D.A.S.

Nachforderung der Ersatzmaut kann teuer werden

Denn je länger der unregistrierte Zeitraum des neuen Kennzeichens andauert, desto teurer wird es. Die Asfinag kann die Ersatzmaut sogar mehrfach einfordern. „Nicht selten werden dann bei zwei Monaten fehlender Vignette nachträglich bis zu fünf Forderungen über je 120 Euro Ersatzmaut ausgestellt“, weiß Kaufmann.

Ummeldung ist gesetzlich vorgeschrieben

Für viele Betroffene sei es oftmals nicht verständlich, warum ein einzelner Fehler, nämlich das Vergessen der Ummeldung, zu einer mehrmaligen Strafe führen kann. Laut Bundesstraßen-Mautgesetz passiert das aber völlig zu Recht, klären die D.A.S.-Spezialisten auf: „Das Gesetz sieht vor, dass der Zulassungsbesitzer bei Kennzeichenwechsel eine Ummeldung zu beantragen hat“, erklärt Kaufmann. „Und zwar noch bevor die Mautstrecke das nächste Mal benützt wird.“

Bei Verstoß gegen Zahlungsfrist droht Verwaltungsstrafverfahren

Weil die Asfinag darauf verzichtet hat, ein standardisiertes Beschwerde- und Kulanzsystem einzurichten, muss jeder Betroffene für sich selbst vorgehen und eine Herabsetzung des Betrags erwirken.

Dabei ist es sehr wichtig, dass die auf der Zahlungsaufforderung angegebene Zahlungsfrist beachtet wird. Diese kann je nach Situation zwei bis vier Wochen betragen. Wenn nicht innerhalb dieser Frist nachweislich Kontakt mit der Asfinag aufgenommen und die Angelegenheit geregelt wurde oder der Betrag bezahlt wird, droht ein teures Verwaltungsstrafverfahren.

„Wir von der D.A.S. empfehlen daher, sofort bei der Asfinag eine schriftliche Einwendung gegen die Zahlungsaufforderung zu machen. Im Zuge dessen kann auch nachgefragt werden, wie viele Ersatzmautforderungen noch im System offen sind. Für die allenfalls offenen Forderungen kann dann ein Kulanzansuchen gestellt werden“, erklärt Kaufmann.

Als Grund für die Kulanz könnte angegeben werden, dass die Zahlungsaufforderung erst jetzt zugestellt wurde, sodass vorab nicht sofort reagiert werden konnte. „Dass die Asfinag gänzlich von der Zahlung absieht, ist aber leider unwahrscheinlich“, so Kaufmann.

Unbedingt zu beachten sei aber, dass die Einwendung keine aufschiebende Wirkung für die Zahlungsfrist hat: Die Angelegenheit muss daher innerhalb der Frist geregelt werden, sonst droht ein Verwaltungsstrafverfahren.

Verschiedene Gründe können zu neuem Kennzeichen führen

Warum die Ummeldung auf ein neues Kennzeichen nötig wird, kann viele Ursachen haben. Dazu zählen etwa der Diebstahl des Autos oder der Kennzeichentafel und das Erlöschen des Wunschkennzeichens. „Aber auch ein Umzug in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde kann eine neue Nummerntafel nötig machen“, so das D.A.S. Vorstandsmitglied.

Digitale Vignette erst 18 Tage nach Online-Kauf gültig

Beim Online-Kauf der digitalen Vignette ist außerdem zu beachten, dass diese erst nach 18 Tagen gültig ist. „Grund dafür sind die Rücktrittsrechte der Konsumenten“, weiß Kaufmann.

Wer mit einer ungültigen Vignette Mautstraßen befährt, muss ebenfalls mit Zahlungsaufforderungen rechnen. Auf der Website der Asfinag gibt es die Möglichkeit, eine Gültigkeitsabfrage für ein bestimmtes Kennzeichen durchzuführen.

Link: D.A.S.

 

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