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Business, Recht

Gastbeitrag: Die neuen Incoterms 2020

Andreas Daxberger ©DLA Piper / Gollhardt

Neue Regeln für den Handel. Seit Jahresanfang 2020 gelten die neuen Incoterms der Internationalen Handelskammer ICC: Sie finden sich in 90 % aller internationalen Kaufverträge. Die DLA Piper-Spezialisten Andreas Daxberger und Andreas Winkler erläutern in ihrem Gastbeitrag die Neuerungen.

Drei Buchstaben mit starkem Einfluss auf den weltweiten Handel – Incoterms 2020

Seit 1. Jänner 2020 gelten die neuen von der International Chamber of Commerce (ICC) veröffentlichten International Commercial Terms 2020 (Incoterms 2020). Damit existiert nun die neunte Version seit der erstmaligen Veröffentlichung der Incoterms im Jahre 1936. Die Novellierungen der Incoterms spiegeln jeweils Entwicklungen der weltweiten Handelspraxis sowie auch der politischen Gegebenheiten wider. Auch die nun abgelösten Incoterms 2010 wurden in jahrelanger Vorbereitung und unter Beiziehung von mehr als 3.000 Kommentaren aus der Handelspraxis adaptiert und somit an neue Anforderungen angepasst.

Andreas Winkler ©DLA Piper

Durch die Incoterms, die mit ihren Lieferbedingungen für klare Regelungen im Handel sorgen, leistet die ICC einen erheblichen Beitrag zur Unterstützung und Förderung des weltweiten Handels und der Globalisierung. Die Incoterms sind aus dem Internationalen Handel nicht mehr wegzudenken und ihre praktische Bedeutung ist enorm. Nach Angaben der ICC finden sich Incoterms-Klauseln in 90 % aller internationalen Kaufverträge.

Der Aufbau der Incoterms

Der bereits bekannte Aufbau bleibt auch bei den Incoterms 2020 erhalten. Es existieren daher elf, jeweils durch drei Buchstaben bezeichnete Klauseln, wovon einerseits Klauseln für jede Transportart und multimodale Transporte existieren (EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU und DDP) und andererseits Klauseln, die nur für Transporte per Schiff (FAS, FOB, CFR und CIF) einzusetzen sind.

Neu dabei ist, dass die Klausel DAT (Delivered at Terminal) der Incoterms 2010 in den Incoterms 2020 durch die Klausel DPU (Delivered at Place Unloaded) ersetzt wird. Durch die Änderung dieser Klausel wird klargestellt, dass bei ihrer Vereinbarung dem Käufer die Ware am Bestimmungsort entladebereit zur Verfügung zu stellen ist.

Eine weitere Neuerung trifft die im Regelwerk der ICC beschriebenen Pflichten der Parteien, die den jeweiligen Incoterms-Klauseln folgen. Die ICC legt für zehn Bereiche mit Einzelartikeln spiegelbildlich die einzelnen Pflichten der jeweiligen Partei fest. Die Pflichten des Verkäufers sind mit A1 bis A10 nummeriert, die Pflichten des Käufers mit B1 bis B10. Mit den Incoterms 2020 wurden nun die Reihenfolge der Pflichten sowie die Überschriften der Artikel geändert, so dass sie nun dem logischen Ablauf eines Warenverkaufs folgen.

Neues zur Organisation der Beförderung von Waren

Waren die Incoterms 2010 noch derart konzipiert, dass je nach gewählter Klausel entweder Käufer oder Verkäufer einen Drittanbieter zur Beförderung der Waren beauftragen würden, tragen die Incoterms 2020 der Tatsache Rechnung, dass häufig Handelspartner die Beförderung der Waren mit Hilfe eigener Transportmittel durchführen möchten. Die Incoterms 2020 geben Käufern oder Verkäufern die Möglichkeit, einen Beförderungsvertrag abzuschließen oder die Beförderung nunmehr selbst zu organisieren.

Erhebliche Änderungen der Incoterms 2020 betreffen die Versicherungspflicht in den Klauseln CIF (Cost Insurance Freight) und CIP (Carriage Insurance Paid). Bisher verlangten beide Klauseln, dass die Versicherung zumindest der Mindestdeckung gemäß den Klauseln (C) der Institute Cargo Clauses (Lloyd’s Market Association/International Underwriting Association – LMA/IUA) oder ähnlichen Klauseln entspricht. In den neuen Regeln bleibt diese Mindestdeckungssumme bei CIF zwar in Kraft, bei der für den multimodalen Transport geeigneten Klausel CIP wird der Verkäufer nun zum Abschluss einer (A)-Klausel verpflichtet, es wird also eine „All-Risk“-Deckung vorgesehen.

In Art. B6 der Klausel FCA Incoterms 2020 wurde die Option eingefügt, dass der Käufer verpflichtet werden kann, mit seinem Frachtführer die Ausstellung eines Konnossements mit An-Bord-Vermerk zu vereinbaren. Dies erweist sich als sinnvoll, da am Akkreditivgeschäft beteiligte Banken häufig ein Konnossement zur Abwicklung des Kaufgeschäfts verlangen, mit welchem der Käufer die Versendung der Ware belegt.

Weltweit steigen die Anforderungen an sicherheitsbezogenen Pflichten beim Warenkauf. Diese Verpflichtungen werden in den Incoterms 2020 in den Art. A4/B4 und A7/B7 berücksichtigt. Die Kostenpositionen dafür, sowie alle weiteren Kostenpositionen, die von den verschiedenen Pflichten einer Incoterms-Klausel dem Verkäufer oder Käufer anfallen, werden nunmehr gesamt im Art. A9/B9 festgehalten. Dadurch ist auf einen Blick ersichtlich, welche Vertragspartei welche Kosten jeweils unter einer bestimmten Incoterms-Klausel zu tragen hat.

Fortsetzung einer Erfolgsgeschichte?

Die Neuerungen der Incoterms 2020 sind durchwegs zu begrüßen und es ist wohl davon auszugehen, dass damit die Erfolgsgeschichte der Incoterms fortgesetzt wird. So kurz die Buchstabenkombinationen der Incoterms auch sein mögen, so gravierend können die finanziellen Auswirkungen ihrer Anwendung sein. Bei der Einbeziehung der Incoterms 2020 gilt es folglich genau zu prüfen, welche Verpflichtungen die jeweiligen Klauseln nach sich ziehen.

Die Autoren

  • Mag. Andreas Daxberger ist Partner bei DLA Piper Weiss-Tessbach. Er ist Spezialist für Prozessführung und vertritt Mandanten vor nationalen Gerichten und in internationalen Schiedsverfahren.
  • Mag. Andreas Winkler ist Rechtsanwaltsanwärter bei DLA Piper Weiss-Tessbach. Sein Schwerpunkt liegt im Bereich der Prozessführung und der Beratung für private und öffentliche Unternehmen.

Link: DLA Piper

 

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