Arbeitsrecht. Dürfen Arbeitnehmer aus Angst vor dem Coronavirus einfach zu Hause bleiben? Wie steht es um Schutzpflichten, Home-Office, Entgeltfortzahlung? Ein Webinar soll das Thema durchleuchten.
Der Coronavirus beschäftigt nun auch die heimischen Behörden. Die Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie für die Wirtschaft sind noch nicht absehbar. Sowohl kleine als auch große Unternehmen müssen sich einer Vielzahl an Problemen und rechtlichen Fragen wie Schutzpflichten der Arbeitgeber oder Maßnahmen nach dem Epidemiegesetz stellen, heißt es bei Linde.
Diese Probleme treten keineswegs nur dort auf, wo ein Krankheitsausbruch bzw. -verdacht bereits vorliegt: Wie steht es etwa um die Rechte und Pflichten von ArbeitnehmerInnen in Sachen Vorbeugung? Oder: Darf aus Angst vor dem Virus die Arbeit verweigert werden?
Die Themen
Fachanbieter Linde Campus veranstaltet dazu ein (anmelde- und kostenpflichtiges) Webinar am 19. März 2020: Anwältin und Arbeitsrechtlerin Katharina Körber-Risak soll dabei über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Coronavirus aufklären.
Zu den behandelten Fragen gehören demnach:
- Dürfen Arbeitnehmer aus Angst vor dem Virus einfach zu Hause bleiben?
- Können Arbeitgeber die Belegschaft einseitig nach Hause schicken?
- Besteht eine Entgeltfortzahlungspflicht trotz Entfall der Arbeitsleistung?
- Welche Schutz- und Aufklärungspflichten treffen ArbeitgeberInnen?
- Welche Maßnahmen sind nach dem Epidemiegesetz vorgeschrieben?
- Besteht in Anspruch auf Vergütung für den entstandenen Verdienstentgang bzw. entstandenen Schaden?
- Wie steht es um die Entgeldfortzahlung bei vorübergehender Betriebsschließung?
- Ist ein Virus ein Fall von „höherer Gewalt“?
- Sind Home-Office Lösungen zulässig?
Link: Linde Campus (Webinar)