Versicherungsfälle. Versicherungen bieten oft Apps, die Sturmwarnungen abgeben. Wer auf sie nicht reagieren kann verliert nicht automatisch den Versicherungsschutz, so der ÖVM.
„Niemand darf gezwungen werden, täglich auf sein Handy zu schauen. Und möglicherweise ist man ja zum besagten Zeitpunkt gar nicht in der Lage gewesen, spezielle Vorkehrungen zu treffen, weil man zum Beispiel auf Urlaub war. Die Versicherung muss also trotz Sturmwarnung zahlen“, so Alfred Binder, Vorstand des Österreichischen Versicherungsmaklerrings ÖVM.
Sollte man allerdings grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich gehandelt haben, sei der Versicherer von der Leistung befreit. „Dies ist vor allem der Fall, wenn man die einfachsten Sicherheitsvorkehrungen nicht eingehalten hat“, so ÖVM-Vorstand Alexander Gimborn.
Haushalts- oder Eigenheimversicherung
Grundsätzlich sei zwischen Haushalts- und Eigenheimversicherung zu unterscheiden. Erstere versichert alles in Haus oder Wohnung, zweitere alles am Haus selbst. Für Sturmschäden sei also vor allem die Eigenheimversicherung zuständig, so Binder.