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Steuer

Wann das Eigenheim steuerfrei verkauft werden darf

Sebastian Haupt ©TPA / Christoph Meissner

Immobilien. Unter bestimmten Umständen ist es für Immobilien-Eigentümer möglich, diese steuerfrei zu verkaufen. Die genaue Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben ist in diesem Fall aber entscheidend, so TPA-Partner Sebastian Haupt.

Vor einem Haus- oder Wohnungsverkauf ist zu klären, ob die Hauptwohnsitzbefreiung zur Anwendung kommt und damit die Voraussetzungen für einen steuerfreien Verkauf erfüllt sind, so Haupt, Steuerberater und Partner bei TPA.

Dazu muss der Verkäufer das Haus oder die Wohnung, in der er lebt,

  • entweder seit der Anschaffung und für mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt haben oder
  • die Immobilie ist innerhalb der letzten zehn Jahre für mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt worden.

Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben sei beim Verkauf des Eigenheims von elementarer Bedeutung für die Steuer: „Wer seinen Wohnsitz verkaufen möchte, sollte die vorgegebenen Fristen sehr genau prüfen“, so der Steuerberater und TPA-Partner: Wurden sie nicht erfüllt, komme die Hauptwohnsitzbefreiung nicht zur Anwendung und der Verkaufserlös muss versteuert werden. Der Verkaufserlös ist die Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis inklusive Nebenkosten und dem Verkaufspreis.

Lebensmittelpunkt entscheidend

Für Personen, die mehrere Wohnungen oder Häuser besitzen, gelte steuerlich nur ein Wohnsitz als Hauptwohnsitz, nämlich jener, wo der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt.

„Bei einer Familie wird das dort sein, wo die Kinder zur Schule gehen und der Arbeitsplatz der Eltern ist. Der 200 Kilometer entfernte Zweitwohnsitz oder die leerstehende Stadtwohnung können nicht den Hauptwohnsitz darstellen, auch wenn sie im Melderegister als Hauptwohnsitz eingetragen sind“, so Haupt.

 

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