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Motor, Recht

OGH-Urteil: Kfz-Haftpflicht zahlt nicht für Drittschäden

©ejn

Autoversicherung. Ein Traktor hat einen Stromverteiler der EVN gerammt, mit erheblichen Folgeschäden: Die Haftpflichtversicherung muss laut OGH dafür nicht aufkommen, so D.A.S.

Bei dem Unfallhergang ging es laut der D.A.S. Rechtsschutzversicherung um eine Familie, die in einem Einfamilienhaus wohnt und den Strom für die Liegenschaft von der EVN bezieht. Ein Traktorfahrer stieß mit seinem Anhänger gegen den vor der Liegenschaft gelegenen Kabelverteilerschrank der EVN und riss ihn aus der Sockelverankerung, wodurch es zu einer Überspannung im Wohnhaus der Familie kam und diverse elektrische Geräte wie Trockner, Kühlschrank und die Heizung beschädigt wurden.

Die Familie forderte in Folge rund 6.000 Euro an Schadensersatz von der Haftpflichtversicherung des Traktorfahrers. Dabei wurde ihnen in erster und zweiter Instanz recht gegeben.

OGH lehnt Haftung ab

Der Fall landete in Folge beim Obersten Gerichtshof (OGH), der nun die Haftung der Versicherung mit der Begründung ablehnte, dass die Schäden dann nicht ersetzbar sind, wenn die unmittelbar beschädigte Stromleitung oder der unmittelbar beschädigte Stromverteilerschrank nicht im Eigentum dessen stehen, dessen Sachen als Folge dieser unmittelbaren Beschädigung zerstört wurden.

Da der Kabelschrank im Eigentum der EVN ist, erhält die Familie von der Haftpflichtversicherung des Traktorfahrers in Folge keinen Schadensersatz für die beanstandeten Schäden.

 

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