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Business, Recht, Steuer

Atempause bei Steuerzahlungen: Ein Formular reicht

©ejn

Coronavirus-Hilfen. Betroffene Unternehmen können Erleichterungen bei Steuerzahlungen beantragen. Steuerberater setzen sich auch für Aussetzungen bei den Fristen ein.

Laut Finanzministerium (BMF) sollen insbesondere Liquiditätsengpässe durch Zahlungserleichterungen abgefangen werden, sofern die Liquiditätsengpässe auf eine SARS-COV-2-Virus-Infektion bzw die behördlichen Maßnahmen gegen die Ausbreitung zurückzuführen sind.

Das BMF hat dafür eine eigene Hotline bzw. Web-Präsenz eingerichtet: Tel. 050 233 233 (zum Ortstarif) bzw. Coronavirus-Hilfe. Dabei können die Hilfen mittels eines kombinierten Formulars beantragt werden.

Steuerberater helfen aus der Ferne

Die Maßnahmen beruhen auf im Abgabenrecht vorgesehen Maßnahmen, die von Unternehmen in Krisen genutzt werden können. Hinsichtlich der Glaubhaftmachung sei das BMF sehr liberal, da gemäß der Information im betreffenden Antrag an das Finanzamt eine glaubhafte Aussage genüge, dass der betreffende Steuerpflichtige von den Auswirkungen der Coronavirus-Krise betroffen ist, heißt es etwa bei KPMG.

Gerne unterstütze man die Klienten bei dem Antrag, heißt es auch bei Deloitte, BDO und den übrigen österreichischen Steuerberatern – von denen viele bereits verkündet haben, nun im Home Office-Betrieb zu sein. Hotlines, telefonische Erreichbarkeit und eigens eingerichtete Online-Präsenzen sollen die beratenen Unternehmen unterstützen.

Im Einzelnen gibt es folgende Erleichterungen:

  • Herabsetzung/Nicht-Festsetzung von Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen 2020: Macht der Steuerpflichtige seine Betroffenheit durch die Coronavirus-Krise glaubhaft, sind Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen 2020 gegebenenfalls bis auf Null zu reduzieren. Dies wird laut KPMG jedenfalls bei Branchen der Fall sein, bei denen entsprechende Gewinneinbrüche aufgrund der vorliegenden Lage zu erwarten sind. Empfohlen wird, den Antrag zumindest vor 15. Mai, wenn die zweite Vorauszahlung fällig ist, zu stellen. Bei besonders starkem Gewinneinbruch sollte dies unverzüglich geschehen. Von späteren Nachforderungszinsen („Anspruchzinsen“) – sollten sich aus der Veranlagung des Gesamtjahrs 2020 Nachforderungen ergeben – werde wohl abgesehen.
  • Stundung und Ratenzahlung: Der Steuerpflichtige kann bei seinem Finanzamt beantragen, das Datum der Entrichtung einer Abgabe hinauszuschieben (Stundung) oder deren Entrichtung in Raten zu gewähren. Bis zur Erledigung des Stundungsantragen ist die Zahlungspflicht gehemmt und dürfen keine Einbringungsmaßnahmen gesetzt werden.
  • Herab- oder Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen: Ein bereits verhängter Säumniszuschlag ist auf Antrag des Steuerpflichtigen bei dessen Glaubhaftmachung seiner Betroffenheit durch das SARS-CoV-2-Virus ebenso herab bzw nicht festzusetzen.

Laut KPMG könnten auch Betriebsprüfungen unterbrochen bzw. diesbezügliche Amtshandlungen ausgesetzt oder unterbrochen werden – insbesondere wenn durch die Coronavirus-Krise gerade nicht die betrieblichen Ressourcen für die Mitwirkung an der Betriebsprüfung vorhanden sind. Ändert sich das später wieder, sei dies dem Fiskus sofort mitzuteilen.

Frist versäumt? Es gibt Hilfen

Die Steuerberater weisen auch darauf hin, dass bei drohenden Fristversäumnissen jedenfalls ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden könne: Dies betrifft beispielsweise Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen oder auch Rechtsmittelfristen. Es sei davon auszugehen, dass das Finanzamt (wie auch schon bisher) dies gerade in dieser Sondersituation liberal handhaben werde.

Sollte dennoch eine Frist versäumt werden und erleidet der Steuerpflichtige dadurch einen Rechtsnachteil, könne gemäß § 308 BAO die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden.

Es sollte davon auszugehen sein, dass von der Finanzverwaltung noch weitere erleichternde Maßnahmen gesetzt werden sollten, heißt es in einer aktuellen KPMG-Klienteninformation: Insbesondere wäre eine automatische Hemmung aller Fristen bis zur Bewältigung der Corona-Krise wünschenswert, heißt es dort.

 

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