Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht

Online gekaufte Waren dürfen ausprobiert werden

E-Commerce. Das Bezirksgericht Bregenz hat entschieden, dass Konsumenten online gekaufte Waren vor einer Rückgabe ausprobieren dürfen. Auslöser war eine Klage des VKI gegen einen Versandhändler.

Die Details: Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte für einen Konsumenten einen Versandhändler auf Rückzahlung des Kaufpreises eines Kindersitzes geklagt.

Der Konsument hatte online einen Autokindersitz gekauft und nach einmaligem Testen den Rücktritt vom Kauf erklärt. Der Händler weigerte sich laut VKI, den Kaufpreis rückzuerstatten, weil der Käufer ein Etikett vom Kindersitz entfernt hatte und der Sitz leichte Kratzspuren aufwies.

Test sei angemessen gewesen

Das Bezirksgericht Bregenz gab jetzt der Klage des VKI statt: Ein einmaliges Montieren des Kindersitzes im Auto zum Testen ist angemessen und löse keine Ersatzpflicht des Verbrauchers aus. Das Urteil ist rechtskräftig.

 

Weitere Meldungen:

  1. Willhaben: Alexander Reissigl wird Head of Auto & Motor
  2. VKI punktet vor Gericht gegen AGB von Amazon Prime
  3. Visable geht an Alibaba.com mit Hengeler Mueller
  4. Ein „Statt“-Preis braucht einen echten Vergleichspreis