E-Commerce. Das Bezirksgericht Bregenz hat entschieden, dass Konsumenten online gekaufte Waren vor einer Rückgabe ausprobieren dürfen. Auslöser war eine Klage des VKI gegen einen Versandhändler.
Die Details: Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte für einen Konsumenten einen Versandhändler auf Rückzahlung des Kaufpreises eines Kindersitzes geklagt.
Der Konsument hatte online einen Autokindersitz gekauft und nach einmaligem Testen den Rücktritt vom Kauf erklärt. Der Händler weigerte sich laut VKI, den Kaufpreis rückzuerstatten, weil der Käufer ein Etikett vom Kindersitz entfernt hatte und der Sitz leichte Kratzspuren aufwies.
Test sei angemessen gewesen
Das Bezirksgericht Bregenz gab jetzt der Klage des VKI statt: Ein einmaliges Montieren des Kindersitzes im Auto zum Testen ist angemessen und löse keine Ersatzpflicht des Verbrauchers aus. Das Urteil ist rechtskräftig.