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Recht, Tools

Netflix & Co dürfen falls nötig gebremst werden

Wien. Die ISPA begrüßt die gemeinsame Stellungnahme der RTR und TKK zur Netzneutralität, wonach es Providern erlaubt ist, vorübergehend Auslastungsspitzen zu vermeiden.

„Gerade jetzt sind die Menschen darauf angewiesen, dass das Internet wie gewohnt funktioniert, damit sie sich informieren, von zu Hause aus arbeiten und mit Familienmitgliedern und Freunden in Kontakt bleiben können“, so Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA – Internet Service Providers Austria.

Im Notfall von der Netzneutralität abgehen

Aufgrund der Ausgangsbeschränkungen nutzen derzeit sehr viel mehr Österreicherinnen und Österreicher gleichzeitig das Internet, was dazu führt, dass die Netzauslastung gestiegen ist. Um zu verhindern, dass es aufgrund der erhöhten Netzauslastung bzw. der Möglichkeit einer unerwarteten weiteren Steigerung zu Beeinträchtigung bei der Nutzung des Internets kommt, hat die Regulierungsbehörde gegenüber den Providern klargestellt, dass im Bedarfsfall vom strengen Prinzip der Netzneutralität abgegangen werden kann und vorübergehende Maßnahmen gesetzt werden können, um Belastungsspitzen zu vermeiden.

Man begrüße diesen Schritt, denn die Regulierungsbehörde treffe diesen Entschluss nicht leichtfertig und knüpfe die Maßnahmen an strenge Vorgaben. Sie ermöglicht durch das Setzen dieser Maßnahmen, dass Datenpakete für z.B. Videostreaming vorübergehend gegenüber anderen Diensten nachgereiht werden. „Ein stabiles Netz in Krisensituationen ist es wert, vorübergehend derartige Maßnahmen zu setzen, speziell da der Großteil der Nutzerinnen und Nutzer diese beim Surfen nicht bemerken wird“, so Schubert.

 

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