Wirtschaftshilfen. Die Sozialversicherungsträger kommen in der Coronavirus-Krise den Unternehmen bei den Beitragszahlungen entgegen.
Konkret ist nicht nur der Fiskus bemüht, bei Liquiditätsengpässen den Dienstgebern entgegenzukommen, heißt es bei Deloitte: Aktuell werden ausständige Beträge nicht gemahnt. Durch die ÖGK werden sogar Beträge, die nicht entrichtet werden, automatisch gestundet.
Die Maßnahmen der ÖGK
„Die ÖGK unterstützt die Betriebe mit einigen ganz wesentlichen Zahlungserleichterungen, um diese Notsituation gemeinsam im Sinne der österreichischen Wirtschaft bewältigen zu können“, heißt es auf der Website der ÖGK, die die Maßnahmen aufschlüsselt. Folgendes ist demnach seit 16. März 2020 in Kraft:
- Ausständige Beiträge werden nicht gemahnt.
- Eine automatische Stundung erfolgt, wenn die Beiträge nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht eingezahlt werden.
- Ratenzahlungen werden formlos akzeptiert.
- Es erfolgen keine Eintreibungsmaßnahmen.
- Es werden keine Insolvenzanträge gestellt.