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Recht, Tools

VKI kritisiert Produktsicherheit bei Online-Käufen

Konsumentenschutz. Der VKI warnt derzeit vor gesundheitlichen Gefährdungen durch Produkte, die auf Online-Marktplätzen angeboten werden. Bei einem aktuellen Sicherheitstest fielen zwei Drittel der gekauften Produkte durch.

Verbraucherschutzorganisationen aus Belgien, Dänemark, Deutschland, Großbritannien, Italien und den Niederlanden haben im Rahmen einer Untersuchung 250 Produkte auf Amazon Marketplace, AliExpress, eBay, Wish und LightInTheBox eingekauft und geprüft. Zwei Drittel davon wiesen „gravierende Sicherheitsmängel“ auf, so die Konsumentenschützer.

Geprüft wurden laut dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) unter anderem Elektrogeräte, Spielzeug, Körperpflegeprodukte und Bekleidung. Unter den beanstandeten Produkten waren Rauch- und Kohlenmonoxidmelder, die nicht in der Lage waren, Rauch oder Kohlenmonoxid zu erkennen, Spielzeuge und Luftballons, die durch hohe Schadstoffwerte auffielen sowie USB-Ladegeräte und Reiseadapter, die Brände auslösen oder den Nutzern einen elektrischen Schlag versetzen können.

Ebenfalls bemängelt wurden Jacken für Kinder unter 7 Jahren, die Kordeln und Schlaufen im Halsbereich aufweisen. Dies ist gemäß der Norm EN 14682 wegen Strangulationsgefahr verboten, so der VKI.

„Die vorliegende Untersuchung zeigt, wie riskant es sein kann, Produkte von Drittanbietern auf Online‑Marktplätzen zu erwerben. Leider ist zu befürchten, dass die jetzt beanstandeten Produkte nur die Spitze des Eisberges darstellen. Es ist schwer abschätzbar, wie viele unsichere Produkte sich aktuell auf derartigen Plattformen befinden oder nach einer Beanstandung dort wieder auftauchen“, betont Christian Kornherr, Leiter des Bereichs Untersuchung im VKI.

Rechtsansprüche schwer durchzusetzen

Kornherr empfiehlt Vorsicht bei Käufen im sogenannten „Marketplace“: „Bei den dort erworbenen Artikeln ist nicht garantiert, dass die jeweiligen EU-Vorgaben für die Sicherheit von Konsumenten erfüllt werden. Auch die Durchsetzung von Rechtsansprüchen gegenüber Anbietern, die im Marketplace-Bereich verkaufen, ist oft äußerst problematisch, vor allem wenn die Verkäufer einen Firmensitz außerhalb der EU haben.“

 

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