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Musterbrief für Mietzinsminderung und weitere Hilfen

©ejn

Corona-Krise. Die Mietervereinigung stellt für Mieter von geschlossenen Geschäftslokalen ein kostenloses Musterschreiben zur Mietzinsminderung bereit. Die WKÖ bietet Hilfe bei Desinfektionsmitteln und neue Verkaufsplattformen für KMU starten.

„Betroffene Mieter sollten keinesfalls voreilig Verträge oder Vollmachten unterzeichnen“, warnt Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung Österreichs. In der Fachwelt bestehe breiter Konsens, dass Mieter von Geschäftslokalen, die derzeit wegen behördlicher Auflagen zur Bekämpfung des Coronavirus geschlossen sind, zur Mietzinsminderung berechtigt sind.

Daher sei nicht einzusehen, warum man Prozessfinanzierern 35 Prozent einer eventuell ersparten Miete nachwerfen sollte, formuliert es die Vereinigung in einer Aussendung. Die Mietervereinigung arbeite als nicht gewinnorientierter Verein provisionsfrei und zurückerstrittene Beträge gingen zur Gänze an die Mieter.

Rechtlich sehe die Situation für Mieter von Geschäftslokalen derzeit so aus: Wer seine gemieteten Geschäftsräume wegen behördlicher Auflagen in diesem Zusammenhang nicht mehr gebrauchen bzw. benutzen kann, könnte zu einer Mietzinsminderung berechtigt sein. „Beurteilt wird die Höhe der Minderung im konkreten Einzelfall“, sagt Elke Hanel-Torsch, Landesvorsitzende der Wiener Mietervereinigung.

Hanel-Torsch rät dazu, weiterhin den vollen Mietzins einzuzahlen – allerdings unter Vorbehalt einer Mietzinsminderung. Von diesem Vorbehalt sollte man den Vermieter mittels eingeschriebenen Briefes in Kenntnis setzen.

„Diese Erklärung ermöglicht es, später selber vor Gericht zu gehen und einen Teil der Miete als Mietzinsminderung einzuklagen. Womöglich ist vor diesem Schritt eine Einigung mit dem Vermieter möglich“, erklärt Hanel-Torsch. Die Mietervereinigung stellt Betroffenen ein Musterschreiben auf ihrer Webseite zur Verfügung.

Weniger Vorschriften auf dem Weg zum Desinfektionsmittel

Mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie stieg der Verbrauch an Desinfektionsmitteln drastisch, die Folge war ein massiver Engpass bei Desinfektionsmitteln. Auf Initiative der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) konnte nun eine Entspannung der Situation erreicht werden, so die Kammer: „Bisher verhinderten bürokratische Hürden den Nachschub, was ganze Lieferketten zum Kollabieren brachte. Wir konnten beim Klimaministerium eine Notfallzulassung erwirken, die eine wesentlich raschere Abwicklung ermöglicht“, meint Stephan Schwarzer, Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Zeitlich befristet kümmere sich nun faktisch die WKÖ um die Abwicklung der meisten administrativen Aspekte an Stelle des zuständigen Bundesministeriums. So können klassische Desinfektionsmittel, die sicher zu verwenden und wirksam gegen das Coronavirus sind, von heimischen Unternehmen ausgeliefert werden. „Damit können besonders kritische Bereiche wie die Lebensmittelversorgung und der Gesundheitssektor aufatmen“, so Schwarzer.

Was Unternehmen zu erfüllen haben, um zur Notfallzulassung zu kommen, erkläre ein von der WKÖ ausgearbeitetes Fact Sheet. Darin finden sich übersichtliche Erläuterungen zu den Voraussetzungen für das Vermarkten von Desinfektionsmitteln. Mit dieser Initiative unterstütze die WKÖ die sichere Verwendung wirksamer und geeigneter Desinfektionsmittel. „Gleichzeitig warnen wir aber vor ungeeigneten Produkten, die derzeit vermehrt auf dem Markt auftauchen. Auch bei online-Käufen sollte man genau hinsehen“, rät der Experte zu Vorsicht.

Die WKÖ setzt sich dafür ein, dass die alkoholbasierten Desinfektionsmittel von der hier sinnwidrigen Alkoholsteuer befreit werden. „Desinfektionsmittel sollen nicht durch eine Steuer verteuert, sondern auch im öffentlichen Interesse möglichst umfassend dem Bedarf entsprechend eingesetzt werden Daher sollen die vielen Anwender in den Unternehmen und in den Privathaushalten finanziell entlastet werden“, sagt Schwarzer.

Nachbarschaftshilfe: Neue Plattform für Unternehmen

In der Corona-Krise benötigen nicht nur ältere Menschen Hilfeleistungen, auch viele KMU aus den Regionen fürchten um ihre wirtschaftliche Existenz. Die vor wenigen Tagen im Burgenland gestarteten Soforthilfe-Plattform gemeinsamschaffenwirdas.at will hier weiterhelfen und schnelle Nachbarschaftshilfe zwischen Unternehmen und Privatpersonen der unmittelbaren Umgebung – bis zu 50 km Radius – ermöglichen.

Ab sofort stehe die Plattform ganz Österreich offen. Ziel sei, die regionale Nahversorgung unabhängig von logistischen Abhängigkeiten aufrecht zu erhalten, existentiell bedrohten Unternehmen wirtschaftliche Perspektiven aufzuzeigen, sowie hilfsbedürftigen Menschen zu unterstützen, die nun auf rasche Belieferung angewiesen sind, so Initiatorin Gerlinde Schmid.

Auch Roland Bamberger aus Obertrum bei Salzburg will mit einer neuen Internetplattform die Suche nach regionalen Anbietern vereinfachen: Unter www.kauftregional.at können sich Unternehmen kostenlos eintragen, die ihre regionalen Produkte im Internet anbieten oder Liefer- oder Abholdienste eingerichtet haben.

Man wolle mit der neuen österreichweiten Plattform Menschen vor allem in der derzeitigen Krise dazu motivieren, Einkäufe bei regionalen Geschäften und kleinen Handwerksbetrieben zu tätigen.

 

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