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Haftungsfragen. Der Hersteller oder Lieferant hat einen Fehler begangen, nun treten Schäden auf. Mit den Folgen für Verkäufer & Co beschäftigt sich eine Neuerscheinung.
In der heutigen komplexen, arbeitsteiligen Produktionswelt spielt die Frage der Haftung des Verkäufers für Schäden infolge mangelhafter Leistung, die auf Fehlverhalten von Vorlieferanten oder Herstellern zurückgehen, eine immer größere Rolle, heißt es bei Verlag Manz.
Die Grenzziehung zwischen Schadenersatz und Gewährleistung wurde durch die EuGH-Entscheidung Weber/Putz verändert, da auch für bestimmte Folgekosten (Aus- und Einbaukosten) verschuldensunabhängig gewährleistungsrechtlich gehaftet wird. Die Warenkauf-Richtlinie der EU setzt diese Erweiterung des Gewährleistungsrechts um.
Die Autorin und die Neuerscheinung
Autorin Katharina Huber war Universitätsassistentin in der Abteilung für Rechtsvergleichung am Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung an der Uni Wien und arbeitet jetzt in einer Wiener Anwaltskanzlei.
In der Publikation, erschienen in der Reihe manz wissenschaft, analysiert sie die Grundlagen, Voraussetzungen und Grenzen der vertraglichen Haftung für Mangelfolgeschäden und Folgekosten mit Hilfe rechtsvergleichender Methodik (österreichisches Recht, englisches Recht und UN-Kaufrecht).