Hilfen für Unternehmen. Ab 17 Uhr sind Anträge für den Corona-Härtefonds möglich. Die WKÖ verspricht eine rasche Auszahlung der Hilfsgelder. Die Antragstellung dazu kann auch erst später stattfinden, wird betont.
Innerhalb von wenigen Tagen sollen die Auszahlungen stattfinden, verspricht Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Der Härtefonds der Regierung zur Unterstützung von Unternehmern in der Coronakrise wird von der WKÖ gemanagt.
Wie die entsprechende Online-Präsenz festhält, ist der Härtefall-Fonds mit einem Volumen von vorerst einer Milliarde Euro als rasche Erste-Hilfe Maßnahme der Bundesregierung für die akute finanzielle Notlage in der Corona-Krise gedacht: Weitere Maßnahmen folgen zusätzlich noch.
Der Fonds unterstütze all jene Selbständigen, die durch die Krise jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Anträge können ab 27.3.2020 (17h) gestellt werden, und zwar ausschließlich online. Ende der Frist ist erst der 31.12.2020. Es seien für alle anspruchsberechtigten Antragsteller ausreichend finanzielle Mittel reserviert.
„Anträge am Wochenende einreichen“
Wie Kopf im Ö1-Morgenjournal erklärte, muss ein Antrag nicht sofort um 17 Uhr gestellt werden: Unternehmen, die ihren Antrag bis Sonntagabend stellen, können demnach spätestens Mittwoch mit dem Geld rechnen.
Versprochen wird eine tagesaktuelle Auszahlung. Mit einem „riesigen Ansturm“ rechnet die Wirtschaftskammer bereits, denn das Interesse sei schon im Vorfeld sehr hoch: „Wir sind auch Samstag und Sonntag im Einsatz“, betont Kopf.
Es sei möglich, das die Milliarde Euro aus dem Härtefonds aufgestockt werde; die Regierung habe jedenfalls zugesagt, dass für alle Anspruchsberechtigten Geld zur Verfügung gestellt werde. Dazu komme demnächst auch noch der Notfallfonds als künftiger zweiter Hilfsfonds.