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Interview: D.A.S.-Chef Loinger zu Coronavirus und Rechtsschutz

Johannes Loinger, Vorstandsvorsitzender D.A.S. Österreich ©D.A.S.

Interview. Viele Fragen beschäftigen derzeit die Österreicher beim Coronavirus, sagt Johannes Loinger, Vorsitzender des D.A.S. Vorstandes in Österreich: Der Rechtsschutzspezialist zu den Problemen der Versicherten – und aktuellen Lösungen.

Extrajournal.Net: Die aktuelle Coronavirus-Pandemie sit für Österreich eine Belastungsprobe. Die Menschen müssen mit den Ausgangsbeschränkungen zurecht kommen, die Arbeit ist teilweise auf Homeoffice umgestellt, viele Betriebe sehen sich in einer schwierigen Situation. Wie wirkt sich diese Lage auf Rechtsschutz-Spezialist D.A.S. aus?

Johannes Loinger: Die D.A.S. Rechtsschutz AG hat sehr rasch auf die geänderten Rahmenbedingungen reagiert und ihre RechtsService-Leistungen sowie das Beratungsgeschäft auf andere Kommunikationskanäle umgeleitet. Wir sind natürlich auch in dieser außergewöhnlichen Situation für unsere Kunden da. Lediglich auf den persönlichen Kundenkontakt müssen wir aufgrund der gesetzlichen Vorgaben für zumindest bis nach Ostern verzichten.

„Rechtsauskunft telefonisch oder per E-Mail“

Unsere Kunden können sich aber weiterhin telefonisch oder per E-Mail bei ihrer Rechtsauskunft melden. Und auch unseren Rechtsschutzberatern ist es möglich, die Kundengespräche per Telefon, E-Mail und Skype zu führen. Dieses Service wird von unseren Kunden auch gut angenommen. Dadurch können sie sich weiterhin darauf verlassen, dass ihnen mit all ihren Rechtsproblemen und Rechtfragen rasch geholfen wird. Auch unsere Partnerbetreuer sind für Makler und Agenten telefonisch, per E-Mail und Skype erreichbar. Gerade in schwierigen Zeiten und für die „Zeit danach“ hilft eine qualitative Rechtsschutzversicherung dabei, private Rechtsprobleme zu lösen bzw. solche zu vermeiden und berufliche Existenzen zu sichern.

Welche Anfragen kommen von den Kunden in dieser Situation? Was beschäftigt die Menschen, wobei brauchen sie Hilfe, welche Tipps kann man Ihnen geben?

Loinger: Seitdem die Ausgangsbeschränkungen und die weitreichenden Maßnahmen durch die Bundesregierung verordnet wurden, erreichen die D.A.S. unzählige Rechtsanfragen von Privat- und Firmenkunden.

Die Fragen der Kunden sind sehr vielseitig. So interessiert viele Österreicherinnen und Österreicher derzeit, welche Möglichkeiten der Freistellung oder des Sonderurlaubs Eltern mit betreuungspflichtigen Kindern zusteht. Aber auch andere arbeitsrechtliche Fragen interessieren unsere Kundinnen und Kunden in dieser außergewöhnlichen Situation. Dazu gehören z. B. die Themen Kurzarbeit, Homeoffice und Wiedereinstellungsvereinbarung.

Die Juristen der D.A.S. Rechtsberatung bekommen aber auch viele Anfragen von Gastronomen und Selbstständigen zum Thema Mietrecht. Hierbei interessiert unsere Unternehmerkunden vor allem, ob sie weiterhin Miete oder Pacht für ihr Geschäftslokal bezahlen müssen, obwohl sie derzeit geschlossen haben.

Auch das Thema Reiserücktritt ist sehr gefragt und Fragen wie „Bekomme ich das Geld für meine bereits gebuchte Pauschal- oder Individualreise zurück?“ werden häufig gestellt. Die D.A.S. hat die Antworten auf die häufigsten Fragen in ihren FAQ zum Thema Coronavirus zusammengefasst: https://www.das.at/faq-coronavirus

Auch in der österreichischen Justiz sind viele Termine verschoben, viele nicht absolut notwendige Verfahren verzögert. Wie gut kommen Gerichte, Anwälte, Behörden aus Ihrer Sicht mit dieser Situation zurecht?

Loinger: Diese Frage kann aus heutiger Sicht von uns noch nicht abschließend beantwortet werden. Wir haben vereinzelt die Rückmeldung erhalten, dass der elektronische Rechtsverkehr auf die derzeitige Situation noch nicht wirklich eingestellt ist. Auch die Datensicherheit spielt dabei eine große Rolle.

Einige Rechtsanwaltskanzleien haben auf eine Mindestbesetzung umgestellt und arbeiten zumindest am Vormittag für ihre Klienten. Unsere D.A.S. Partneranwälte sind aber auch in der jetzigen Situation für uns und unsere Kunden erreichbar und helfen bei Rechtsfragen telefonisch oder per E-Mail weiter. All unseren Kunden, die einen Anwalt benötigen, raten wir dringend, sich unter 0800 386 300 bei uns zu melden. Wir stellen dann den Kontakt zwischen Anwalt und Kunde her.

Da der Wohnsitz derzeit nur verlassen werden sollte, wenn es unbedingt notwendig ist, empfiehlt es sich, dass wichtige Behördenwege online mit der Bürgerkarte erledigt werden. Unternehmen können und sollten auf das Unternehmerserviceportal (UPS) zurückgreifen.

Im Zweifel, ob der Gang zur Behörde erlaubt ist, sollte vorab telefonisch oder schriftlich Kontakt mit dieser aufgenommen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können über alle möglichen Vorgehensweisen beraten.

Johannes Loinger ist Vorsitzender des Vorstandes der D.A.S. Rechtsschutz AG mit Hauptsitz in Wien.

Link: D.A.S.

 

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