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Business, Recht

Stornierte Reisen: VKI fordert Absicherung von Gutscheinen

Tourismus. Manche Reiseveranstalter bieten derzeit Gutscheine für stornierte Pauschalreisen an. Der VKI rät dabei auf eine Absicherung gegen eine Firmeninsolvenz zu achten.

Die von manchen Reiseveranstaltern angebotenen Gutscheine für stornierte Pauschalreisen sollen in der derzeitigen Situation „keine verlässliche Ersatzleistung“ darstellen, warnt der Verein für Konsumenteninformation VKI. Da die weitere wirtschaftliche Entwicklung und mögliche Insolvenzen nicht absehbar seien, bestehe die Gefahr, dass im Fall einer Insolvenz eines Reiseveranstalters Personen mit Gutscheinen keinen Ersatz bekommen, so der VKI.

Bei Reisen, die über einen Reiseveranstalter gebucht wurden, bestehe zwar prinzipiell eine Insolvenzabsicherung, diese beziehe sich aber nicht auf Gutscheine, die statt einer Rückzahlung angeboten werden, so die Konsumentenschützer.

Schriftliche Bestätigung

Der VKI empfiehlt Konsumenten vom Reiseveranstalter bzw. Reisebüro eine schriftliche Bestätigung des Insolvenzversicherers zu verlangen, dass ein Gutschein im Fall einer Firmenpleite von der Insolvenzversicherung übernommen wird. Falls eine solche Bestätigung nicht erfolgt, rät der VKI von der Annahme eines Gutscheines ab.

Alternativ fordern die Konsumentenschützer den Gesetzgeber auf aktiv zu werden: „Sind die Insolvenzversicherer nicht bereit die Gutscheine abzusichern, sollte der Gesetzgeber die Absicherung von derartigen Gutscheinen in der Pauschalreiseverordnung klarstellen. Nur dann könnten sich Konsumenten bei Pauschalreisen guten Gewissens statt einer Rückzahlung für einen Gutschein entscheiden“, so Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI.

 

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