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Business, Recht, Steuer

Was das dritte Corona-Hilfspaket bringt

©Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

Wien. Der von vielen Unternehmen dringend erwartete neue Corona-Hilfsfonds der Republik Österreich ist da: Was er bringt.

Präsentiert hat das Paket Finanzminister Gernot Blümel namens der türkis-grünen Regierungskoalition. Den Nationalrat und Bundesrat soll das dritte Covid-19-Hilfspaket im Eiltempo durchqueren – wobei die Kritik der Opposition angesichts der immer größeren Summen lauter wird: Der Wunsch mehr mitzureden wird immer deutlicher.

Auf jeden Fall wird das Paket von vielen Unternehmen heiß ersehnt, heißt es bei Steuerberater BDO, der sich die Voraussetzungen für die Fördermöglichkeiten angesehen und Informationen zur Antragstellung zusammengefasst hat.

Was nun geboten wird

Bereits eingeführt waren die Corona-Kurzarbeit und ein mit einer Milliarde Euro dotierter Härtefonds. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Fördermöglichkeiten hat die Regierung nun auch einen EUR 15 Milliarden schweren Corona-Hilfsfonds („Corona-Krisenbewältigungsfonds“) geschaffen, um die wirtschaftlichen Schäden der Corona-Krise abzumildern.

Im Fokus stehen dabei Unternehmen und Branchen, die gänzlich schließen mussten bzw. große Umsatzrückgänge verzeichnen und infolge dessen in wirtschaftliche Schieflage gekommen sind. Der Corona-Hilfsfonds kann von Unternehmen beantragt werden, die ihre wesentliche operative Tätigkeit im Inland ausüben und deren Liquiditätsbedarf in Österreich besteht.

Dabei kommen zwei Komponenten zum Einsatz, eine Kreditgarantie und ein Betriebskostenzuschuss. Beide sind an Bedingungen geknüpft, so BDO.

Teil 1: Die Kreditgarantie der Republik

  • Die Garantie der Republik in Höhe von 90% für Betriebsmittelkredite soll für rasche Verfügbarkeit von Liquidität sorgen, wobei diese den tatsächlichen finanziellen Bedarf der Unternehmen in Österreich abdecken sollen.
  • Der Kredit kann drei Monatsumsätze bzw. höchstens EUR 120 Millionen umfassen und wird maximal mit 1% (zzgl. Haftungsprovision von 0,25-2%) verzinst.
  • Die Laufzeit beträgt bis zu fünf Jahre und kann nochmals um bis zu fünf Jahre verlängert werden.
  • Die Auszahlung von Boni ist nur eingeschränkt möglich und darf höchstens die Hälfte des Vorjahresbetrags umfassen. Im Zeitraum 16.3.2020 bis 15.3.2021 dürfen keine Dividendenausschüttungen durchgeführt werden.
  • Die Antragsstellung für die Betriebsmittelkredite wird voraussichtlich ab 08.4.2020 über die jeweilige Hausbank möglich sein. Im Antrag muss der sich aufgrund der Corona-Krise ergebende Liquiditätsbedarf plausibel dargestellt werden.

Teil 2: Der Betriebskostenzuschuss

Unabhängig von einer Garantie-Inanspruchnahme können von der Corona-Krise besonders betroffene Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von zumindest 40% nach Ablauf ihres Geschäftsjahres einen steuerfreien und nicht rückzahlbaren Betriebskostenzuschuss für bestimmte Fixkosten bis maximal EUR 90 Millionen beantragen.

Bei größeren Unternehmen (mit mehr als 250 Beschäftigten) soll die Möglichkeit eines Zuschusses davon abhängen, ob alle zumutbaren Maßnahmen zum Erhalt von Arbeitsplätzen (insbesondere Corona-Kurzarbeit) gesetzt wurden.

Dieser Zuschuss betrifft u.a. anderem Mieten, unkündbare und notwendige vertragliche Verpflichtungen wie Leasingraten, Lizenzkosten, Strom, Gas, Gebühren für Telefon und Internet, Versicherungen, Zinsen sowie Aufwendungen für verderbliche bzw. saisonale Waren, deren Wert infolge der Krise um mehr als 50% gesunken ist.

Der Bundeszuschuss ist – abhängig vom im Zeitraum der Corona-Krise (16.03.2020 bis zu ihrem Ende) tatsächlich erlittenen Umsatzeinbruch – wie folgt gestaffelt:

  • bei 40-60% Einbußen: 25% Zuschuss
  • bei 60-80% Einbußen: 50% Zuschuss
  • bei 80-100% Einbußen: 75% Zuschuss

Die Registrierung für die Betriebskostenzuschüsse sei im Zeitraum von 15.4. bis 31.12.2020 über die aws möglich. Die Anträge für das aktuelle Geschäftsjahr können erst nach Vorliegen des Jahresabschlusses gestellt werden.

„Der Stillstand durch Corona wird die österreichische Wirtschaft nachhaltig verändern und der Corona-Hilfsfonds der Regierung ist sicherlich ein wichtiger Schritt, die Schäden einzugrenzen. Dennoch sind und bleiben schnell zur Verfügung stehende Finanzmittel der wesentliche Faktor für das Überleben zahlreicher Betriebe“, so Peter Bartos, Partner und Geschäftsführer bei BDO.

 

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