Covid-19-Gesetze. Die Steuerberater begrüßen die neuen Steuerbegünstigungen bei Prämien, Boni und Zulagen sowie die Verschiebung der Reform der Finanzverwaltung auf 2021.
Österreichs Steuerberater seien in der aktuellen, coronabedingten Krisensituation die zentralen Ansprechpartner für Unternehmen für wichtige Entscheidungen zum Thema Kurzarbeit, Steuererleichterungen sowie finanzieller Unterstützungen, heißt es in einer Aussendung ihrer Kammer. Oberstes Ziel sei es, die Liquidität der Wirtschaftstreibenden aufrecht zu erhalten.
Man begrüße die nun beschlossenen, Maßnahmen, die zur steuerlichen Entlastung und Unterstützung der Unternehmen und Arbeitnehmer beitragen. Dazu zählen die steuerfreie Mitarbeiterprämie, welche Bonuszahlungen und Zulagen aufgrund der COVID-19-Krise bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter steuerfrei stellt, sowie die Steuerfreistellung der Zuwendungen die aus Mitteln des COVID Krisenbewältigungsfonds und Härtefallfonds geleistet wurden.
Große Zahlen bei kleinen Unternehmen
Gerade kleine Unternehmer und EPU erwarten sich aktuell von ihrem Steuerberater in der Krise Beratung und Unterstützung bei der administrativen Abwicklung von Kurzarbeit oder bei Anträgen für den Härtefallfonds, heißt es:
- Mittlerweile wurden über 12.000 Anträge für Kurzarbeit gestellt und weit über 80.000 Ansuchen für Unterstützung im Rahmen des Härtefall-Fonds.
- Für Steuerstundungen gibt es 90.000 Anträge, und über 2.000 Kreditanträge wurden bereits gestellt und genehmigt.
Der Beratungsbedarf in diesem Zusammenhang für den Berufsstand sei enorm, Tendenz steigend. Angesichts dieser Sonderbelastung begrüßen die Steuerberater eine Verschiebung der Reform der Finanzverwaltung. Derart grundlegende Veränderungen seien schon in nicht-Krisenzeiten eine große Herausforderung.
Eine Umsetzung während einer Ausnahmesituation, wie wir sie aktuell erleben, könnte zu Lasten der dringend benötigten Beratungskapazitäten für die Unternehmen gehen, so die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.