Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, Recht, Tools

Virtuelle Hauptversammlungen und weitere Tools

Coronakrise. Das 4. Covid-19 Gesetz erlaubt virtuelle Hauptversammlungen. Neue digitale Wege beschreiten auch die RCB, EY – und ein Wiener Maßschneider.

Um heimische Jungunternehmen und kleine Betriebe in der aktuellen Coronakrise zu unterstützen, stellt EY sein Tool „EY Finance Navigator“ für drei Monate kostenlos zur Verfügung.

Das Finanzplanungs-Tool behandele u.a. die Aspekte:

  • Wie wirkt sich der Umsatzrückgang auf den Cashflow aus
  • Was ist zu tun, wenn es länger dauert bis Finanzierungen abgeschlossen sind
  • Wie kann in nächster Zeit der Zahlungsmittelverbrauch kontrolliert werden
  • Wie wirken sich Zuschüsse der Regierung und der Banken auf die finanzielle Lage aus

Das Online-Tool findet sich auf der Website von EY Österreich.

Änderungen für Hauptversammlungen

Die aktuelle Coronakrise stellt Unternehmen auch vor rechtliche Herausforderungen. Konkret sind aufgrund der Covid-19-bedingten Einschränkungen physische Zusammentreffen, etwa im Rahmen von Hauptversammlungen, Aufsichtsratssitzungen und dergleichen, nicht möglich: „Viele Unternehmen hat das vor beträchtliche juristische Probleme gestellt, da die entsprechenden Zusammenkünfte innerhalb bestimmter Fristen und in bestimmter Form zwingend sind“, so Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV).

Die rechtlichen Möglichkeiten für Unternehmen wurden nun erweitert, indem eine Mischung aus Videokonferenz, telefonischer Zuschaltung und physischer Anwesenheit sowie Elemente einer schriftlichen Beschlussfassung zulässig sind: Das 4. Covid-19 Gesetz regelt, dass Versammlungen von Gesellschaftern und Organmitgliedern einer Kapitalgesellschaft auch ohne physische Anwesenheit durchgeführt und Beschlüsse gefasst werden können.

Das rückwirkende In-Kraft-Treten mit dem 22. März bringe zusätzliche Rechtssicherheit, so Neumayer.

Betriebsratsbeschlüsse per Videokonferenz

Eine aktuelle Gesetzesänderung aufgrund der Coronakrise gibt es auch in Deutschland: Das deutsche Betriebsverfassungsgesetz schreibt nämlich vor, dass eine Beschlussfassung nur dann zulässig ist, wenn eine bestimmte Anzahl von Betriebsräten in der jeweiligen Sitzung des Gremiums anwesend ist, so Anne Kleffmann, Partnerin für Arbeitsrecht bei Latham & Watkins in München.

Die deutsche Bundesregierung hat nun als Reaktion auf die Coronakrise das Betriebsverfassungsgesetz und das Bundespersonalvertretungsgesetz geändert: Betriebsräte können bis zum 31. Dezember 2020 Beschlüsse auch via Video- und Telefonkonferenz fassen. Damit bereits per Video- oder Telefonkonferenz gefasste Beschlüsse rechtswirksam bleiben, sollen die Regelungen rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten.

Virtuelle Konferenz der RCB

Die jährliche Investorenkonferenz der Raiffeisen Centrobank AG (RCB), die traditionell in Zürs am Arlberg stattfindet, wurde heuer zum ersten Mal als digitale Veranstaltung realisiert. Aufgrund der aktuellen Restriktionen rund um das Coronavirus wurden die persönlichen Einzel- und Kleingruppengespräche in virtuelle Conference Call-basierte Meetings umgewandelt.

Die Umsetzung des neuen, virtuellen Konferenzformats habe laut den Investmentbankern gut funktioniert: Cirka 50 börsengelistete Unternehmen aus Österreich, Osteuropa und Russland und 130 Investoren haben demnach online teilgenommen.

Maßhemden per WhatsApp

Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen: Das hat sich Herren-Maßschneider Herbert Weltermann nach den Geschäftsschließungen im Zuge der Corona-Pandemie gedacht. Auch wenn sein Atelier in Wien-Landstraße geschlossen ist, stehen die Nähmaschinen nicht still.

Neukunden können Weltermann ihr Lieblingshemd, sozusagen als Maßangabe, zusenden und ein neues Hemd via WhatsApp gestalten. Nach drei bis vier Wochen werde dieses auf dem Postweg an den Kunden versandt.

 

Weitere Meldungen:

  1. Die neue FlexKap ist manchen nicht flexibel genug
  2. Startup-Paket mit neuer Rechtsform FlexKap im Anrollen
  3. Die Generalversammlung effizient vorbereiten und rechtssicher durchführen
  4. Klage wegen virtueller Hauptversammlung der VIG