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Business, Recht, Steuer

So rechnet man Corona-Kurzarbeit mit dem AMS ab

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Coronakrise. Firmen können ab sofort die Kurzarbeit mit dem AMS abrechnen. Dabei kann eine eigens entwickelte Webanwendung des AMS verwendet werden.

Für die Abrechnung der Kurzarbeit ist es notwendig ein eAMS-Konto einzurichten, erklärt die Steuerberatungskanzlei BDO. Dabei sei festzulegen, wer im eAMS-Konto die Rolle des Superusers übernimmt und damit die Berechtigung für die Online-Services hat. Die dazu notwendigen Formulare finden sich auf der Webseite des AMS.

Die Unterlagen inklusive Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises des oder der Zeichnungsberechtigten sind per Post oder E-Mail an das jeweils zuständige AMS zu übermitteln. Die Zugangsdaten für das Konto verschickt das AMS per Post.

Falls ein Steuerberater mit der Abrechnung für das AMS beauftragt werden soll, muss dieser auf den Formularen als Rechtsvertretung für die Abwicklung der Covid-19-Kurzarbeit definiert werden.

Arbeitszeitaufzeichnungen verpflichtend

Um die Beihilfe zur Kurzarbeit vom AMS zu bekommen, sei es unerlässlich, für alle von der Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiter vollständige Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen, heißt es.

Neben den Ausfallszeiten müssen insbesondere Zeiten extra angeführt werden, für die das Unternehmen von dritter Seite Ersatz bekommen hat. Dies betreffe u.a.:

  • Zeiten der Quarantäne nach dem Epidemiegesetz
  • Sonderbetreuungszeiten für Kinder (§ 18b AVRAG)
  • Dienstfreistellungen für Risikopatienten (§ 735 ASVG)

Überstunden seien, vom finanziellen Standpunkt aus betrachtet, so gut wie möglich zu vermeiden, da diese die Beihilfe schmälern, heißt es.

Sollten die Arbeitnehmer derzeit keinen Zugriff auf die Zeitaufzeichnungssoftware haben, so können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeitaufzeichnungen in jeglicher Form führen (z.B. in Excel, handschriftlich). Es gebe hierbei keine Formvorschriften.

Aktuell bestehen zwei Möglichkeiten, die Kurzarbeitsbeihilfe mit dem AMS abzurechnen: Entwender per Excel-Sheet oder über eine eigens entwickelte Webanwendung auf der Webseite des AMS.

 

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