Parlament. Videotechnik bei Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren ist ein zentraler Punkt des Gesetzes. Dazu hat der Verfassungsausschuss grünes Licht gegeben.
Im Konkreten werden mit dem 12. Covid-19-Gesetz (437/A) Änderungen im Integrationsgesetz, im Zustellungsgesetz und im AMA-Gesetz vorgenommen. Zudem wird das im März beschlossene Verwaltungsrechtliche Covid-19-Begleitgesetz adaptiert, insbesondere was Vorgaben für Behörden in Bezug auf die Durchführung von Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren in der derzeitigen Ausnahmesituation betrifft, berichtet die Parlamentskorrespondenz.
Unter anderem gehe es dabei um Einschränkungen des mündlichen Verkehrs zwischen Behörde, Parteien und anderen Beteiligten, den forcierten Einsatz von Videotechnologie auch bei mündlichen Verhandlungen und Vernehmungen sowie um Verhaltensmaßregeln in jenen Fällen, wo die physische Anwesenheit von Personen erforderlich ist, etwa bei Lokalaugenscheinen, heißt es.
Bestimmungen für Personen ohne eigene Technik
Zudem sollen spezielle Bestimmungen gewährleisten, dass auch die Rechte von Personen, die über keine technischen Einrichtungen zur Teilnahme an audiovisuellen Verhandlungen verfügen, gewahrt bleiben, heißt es.
Das Gesetz sei laut Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler notwendig, weil die im März beschlossene Fristunterbrechung für nicht dringend notwendige Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren Ende April ausläuft. Die Regierung habe nicht vor, diese Fristunterbrechung per Verordnung zu verlängern, sagte sie.