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Business, Recht

Kultur- und Sportfans erhalten Gutscheine statt Geld

Sondergesetz. Kartenbesitzer von stornierten Sport- und Kulturveranstaltungen erhalten vorerst Gutscheine statt Geld. Aber es gibt auch Ausnahmen.

Die Koalitionsparteien haben sich auf eine Gutscheinregelung für Kultur- und Sportveranstaltungen geeinigt. Ein entsprechendes Sondergesetz wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen beschlossen, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Demnach sollen Entgelte für Eintrittskarten oder Teilnehmerentgelte bis zu einem Wert von 70 Euro vorläufig nicht rückerstattet werden, sondern können in Gutscheine umgewandelt werden.

Die ausgegebenen Gutscheine sollen zu einem späteren Zeitpunkt einlösbar und übertragbar sein. Erst ab Anfang 2023 werde, im Falle einer Nichteinlösung, eine Rückerstattung fällig, heißt es.

Ausnahmen in Bezug auf Betragshöhe und Veranstalter

Die Regelung gelte allerdings nur für Tickets und Teilnahmegebühren bis 70 Euro. Hat ein Ticket mehr gekostet, sollen die Käufer, ergänzend zum Gutschein, ein Anrecht auf eine Barerstattung des Differenzbetrags bis maximal 180 Euro haben.

Nicht von der Sonderregelung umfasst seien außerdem Einrichtungen und Veranstaltungen der öffentlichen Hand, also etwa Opern- und Theaterhäuser, heißt es.

Wenig begeistert zeigen sich die Verbraucherschützer des VKI von den Plänen: Wird eine Veranstaltung abgesagt, dann haben Konsumentinnen und Konsumenten grundsätzlich einen Anspruch darauf, den Ticketpreis zurückzuerhalten. Verpflichtende Gutscheinlösungen seien verfassungsrechtlich fraglich.

 

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