Wien. Die Kanzleien Oberhammer, bpv Hügel und DLA Piper haben bei der Online-Hauptversammlung von Schoeller-Bleckmann als Stimmrechtsvertreter agiert.
Damit haben Ewald Oberhammer (Oberhammer Rechtsanwälte), Christoph Nauer (bpv Hügel) und Christian Temmel (DLA Piper Weiss-Tessbach) bei der ersten virtuellen Hauptversammlung einer börsenotierten Gesellschaft im deutschsprachigen Raum am 23. April, gemeinsam mit Wilhelm Rasinger vom Interessensverband der Anleger (IVA), als unabhängige Stimmrechtsvertreter agiert.
Die Covid-19-GesV sieht vor, dass börsenotierte Gesellschaften ihre Hauptversammlungen virtuell abhalten können, wenn vier unabhängige Stimmrechtsvertreter bestellt werden. Aktionäre konnten bei der Hauptversammlung der Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG, der ersten virtuellen Hauptversammlung im deutschsprachigen Raum, über die Stimmrechtsvertreter Anträge stellen, heißt es weiter.
Online abstimmen lassen
Die Hauptversammlung wurde im Internet übertragen, Aktionäre konnten im Vorfeld, aber auch währenddessen Fragen an den Vorstand richten. Auch waren die Aktionäre berechtigt, noch während der Hauptversammlung, ihre jeweiligen Instruktionen an die Stimmrechtsvertreter zu ändern.
Schoeller-Bleckmann notiert an der Wiener Börse im Segment prime market. Ewald Oberhammer, Christoph Nauer und Christian Temmel halten in einer Aussendung fest, dass sich diese Art der Abhaltung einer Hauptversammlung bewährt habe, und dass künftig, auch nach dem Ende der aktuellen Covid-19 bedingten Einschränkungen, öfter virtuelle Hauptversammlungen abgehalten werden könnten.