Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht

VKI gewinnt gegen AGB von Laudamotion vor Höchstgericht

©ejn

Konsumenten. Der OGH hat dem VKI bei einer Klage gegen Laudamotion recht gegeben. Airline-Kunden können eine Gebühr für den Check-in am Flughafen zurückverlangen.

Bei einigen Tarifen von Laudamotion, beispielsweise dem Standard-Tarif, soll ein kostenloser Check-in am Flughafen nicht im Preis enthalten sein, so der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Zwar sei der Online-Check-in zwischen zwei Tagen und zwei Stunden vor jedem Flug kostenlos möglich, für den Flughafen-Check-in soll jedoch eine Gebührentabelle in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorsehen, dass die Kunden ein Entgelt in Höhe von 55 Euro zu entrichten haben.

Die Konsumentenschützer hatten kritisiert, dass die Höhe des Tarifs während des Buchungsvorganges für den Flughafen-Check-in nicht automatisch angezeigt wird, sondern, dass Kunden durch Anklicken der Tarifinformation die Höhe der Gebühr selbständig abfragen müssen.

„Enthalten Allgemeine Geschäftsbedingungen eine ungewöhnliche Bestimmung, die für den Vertragspartner nachteilig und überraschend ist, ist diese Klausel ungültig. In einem solchen Fall gilt der Vertrag ohne diese Klausel weiter“, so VKI-Juristin Cornelia Kern.

OGH: Zusatzentgelt in AGBs „versteckt“

Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied jetzt, dass diese Gebührenverrechnung unzulässig ist. Der OGH beanstandete den Umstand, dass ein Zusatzentgelt in dieser Höhe in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. unter den „Nützlichen Infos“ „versteckt“ sei und die Kunden dadurch überrascht werden.

Bei den 55 Euro handle es sich im Vergleich zu den bei einer Billigfluglinie typischerweise günstigen Flugtickets um einen auffallend hohen Preis. Zudem sei es denkbar, dass den Kunden die technischen Voraussetzungen für einen fristgerechten Online-Check-in nicht zur Verfügung stehen oder der Online-Check-in aus Gründen scheitert, die in der Sphäre von Laudamotion liegen. Dann sind die Kunden gezwungen, den kostenpflichtigen Flughafen-Check-in in Anspruch zu nehmen, wenn sie ihren Flug antreten wollen, so die Entscheidung des OGH.

Darüber hinaus erklärte der OGH eine Klausel für unzulässig, nach der irisches Recht für die Verträge zwischen Laudamotion und ihren Kunden hätte gelten sollen, falls einschlägige Gesetze nichts anderes vorschreiben. Das Urteil ist rechtskräftig.

Kunden, bei denen der Buchungsprozess so wie im Urteil beschrieben stattgefunden hat, können laut VKI die gezahlten 55 Euro von Laudamotion zurückverlangen.

 

Weitere Meldungen:

  1. VKI punktet vor Gericht gegen AGB von Amazon Prime
  2. Lufthansa verkauft Silver Wings Bulgaria mit Schönherr
  3. Ein „Statt“-Preis braucht einen echten Vergleichspreis
  4. AUA-Flüge nicht CO2-neutral: VKI klagt erfolgreich