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Bildung & Uni, Recht

Handbuch des Epidemierechts neu erschienen

©Manz

Corona-Zeiten. Im neuen „Handbuch des Epidemierechts“ stehen die Regelungen zu Covid-19 aus naheliegenden Gründen im Hauptfokus. Die Autoren sind Haslinger/Nagele-Anwälte.

Das Epidemierecht besteht aus einer Vielzahl von Gesetzen und wurde in den letzten Jahrzehnten kaum beachtet. Durch die Corona-Krise – also die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie und die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung – hat es innerhalb kürzester Zeit an erheblicher praktischer Relevanz gewonnen.

Zahlreiche Maßnahmen wurden vom Gesetzgeber – auch auf Grundlage des Epidemiegesetzes – rasch beschlossen, erinnert Verlag Manz. Es kam zu den berühmten „Ausgangsbeschränkungen“, Hilfspaketen für Privatpersonen und Unternehmen u.v.m. Dabei handelt der Gesetzgeber in einem brisanten Spannungsfeld zwischen seiner Handlungspflicht und Abwehrrechten des Einzelnen. Zahlreiche Klagen mit vielfach noch offenem Ausgang unterstreichen die Tatsache, dass Österreich – wie viele andere Staaten – in der Pandemie teilweise rechtliches Neuland betreten muss.

Der Inhalt und die Autoren

Das neue „Handbuch des Epidemierechts“ soll nun eine klare und systematische Darstellung der komplexen Corona-Vorschriften auf 166 Seiten bieten. Behandelt werden u.a.:

  • die einschlägigen „Seuchen-Regelungen“
  • Maßnahmen zur Überwachung, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
  • Covid-19 bezogenen Rechtsakte
  • Seuchenbekämpfung im Spannungsfeld zwischen Schutzpflichten und Abwehrrechten, Kompetenzverteilung und Vollziehung
  • verfassungsrechtliche Bewertung der Maßnahmen

Das Werk ist laut den Angaben auf Stand des vom Nationalrat am 13.5.2020 gefassten Beharrungsbeschlusses zum Epidemiegesetz. Es ist auch online in der rdb.at Rechtsdatenbank verfügbar. Der vollständige Titel lautet „Handbuch des Epidemierechts unter besonderer Berücksichtigung der Regelungen betreffend COVID-19“.

Die Autoren sind die beiden Haslinger/Nagele-Partner Alexander Hiersche (Dissertation zum Thema „Sanitätspolizeiliche Bekämpfung übertragbarer Krankheiten“) und Kerstin Holzinger sowie Rechtsanwaltsanwärterin Birgit Eibl (ebd.).

 

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