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Business, Recht, Steuer

Abrechnung der Covid-19-Kurzarbeit wird vereinfacht

©Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

Parlament. Eine entsprechende Novelle zum Arbeitsmarktservicegesetz wurde vom Sozialausschuss des Nationalrats angenommen. Geändert wurden auch die Rundungsregelungen.

Die Lohnabrechnung für Unternehmen, die das Covid-19-Kurzarbeitsmodell in Anspruch nehmen, wird vereinfacht. Eine entsprechende Novelle zum Arbeitsmarktservicegesetz wurde vom Sozialausschuss des Nationalrats mit breiter Mehrheit angenommen. Gleichzeitig wurden die derzeitigen Rundungsregelungen geändert und weitere Präzisierungen bei den Kurzarbeitsbestimmungen vorgenommen.

Grundlage für den Beschluss bildete ein Antrag der Koalitionsparteien, der mittels Abänderungsantrag adaptiert und ergänzt wurde. Damit wird unter anderem gesetzlich normiert, dass die Bruttoentgelt-Tabelle, aus der sich die Kurzarbeits-Gehälter für die Beschäftigten errechnen, in 5-Euro-Schritten abzustufen ist, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Zudem wurde klargestellt, dass sich die grundsätzliche Verpflichtung der Unternehmen zur Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes nur auf von Kurzarbeit betroffene Mitarbeiter bezieht. Die neuen Bestimmungen inklusive der bürokratischen Erleichterungen sollen rückwirkend mit 1. März gelten und auch auf bestehende Kurzarbeitsanträge anzuwenden sein.

Ausweitung auf ausländische Firmen wurde abgelehnt

Seitens der Neos forderte Gerald Loacker eine Ausweitung des Kurzarbeitsmodells auf in Österreich erwerbstätige Arbeitnehmer, die bei einem im Ausland ansässigen Unternehmen beschäftigt sind. Dass die Kurzarbeitsregelungen für diese Personengruppe nicht gelten, obwohl sie in Österreich voll steuer- und sozialversicherungspflichtig sind, sieht er als Ungleichbehandlung.

Zumal nach Österreich einpendelnde Arbeitnehmer, die hier der Sozialversicherungspflicht unterliegen, in Kurzarbeit gehen können, wenn sie bei einem österreichischen Unternehmen beschäftigt sind, wie er festhält. Ein zur Untermauerung der Forderung eingebrachter Entschließungsantrag fand nur die Unterstützung der Opposition und blieb in der Minderheit.

 

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