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Recht, Tools

DSGVO: VKI fordert Grundlage für Verbandsklagen

©ejn

Datenschutz. Zwei Jahre nach Inkrafttreten der DSGVO zieht der VKI Bilanz: Er ortet Rechtsschutzdefizite und Handlungsbedarf aufseiten des Gesetzgebers.

„Datenschutzrecht ist ein Kernbereich des Verbraucherrechts. Das Schutzniveau ist prinzipiell hoch, die Datenschutzrechte bestehen aber über weite Strecken nur auf dem Papier“, so Petra Leupold vom Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Der VKI fordert in diesem Zusammenhang die Einführung der Verbandsklage im Datenschutzrecht und beruft sich dabei darauf, dass diese im Artikel 80 Absatz 2 DSGVO vorgesehen ist. Der österreichische Gesetzgeber habe von dieser Option bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in österreichisches Recht jedoch bisher keinen Gebrauch gemacht.

Die Verletzung datenschutzrechtlicher Vorgaben sei auch nicht in den Tatbestandskatalog des § 28a Konsumentenschutzgesetz aufgenommen worden, der es klagebefugten Einrichtungen, wie dem VKI oder der Arbeiterkammer, ermöglicht, gegen unzulässige Geschäftspraktiken vorzugehen, bemängelt Leupold.

„Bisheriges System nicht effizient“

Eine Klagebefugnis im Datenschutzrecht kommt Verbraucherschützern nach derzeitiger Rechtslage nur dann zu, wenn Datenschutzverstöße zugleich rechtswidrige Klauseln in Verbraucherverträgen betreffen. Die eingeschränkte Klagebefugnis führe dazu, dass selbst gravierende Datenschutzverstöße nicht bekämpft werden können, kritisiert Leupold.

„Die fehlende Implementierung einer Verbandsklage ist ein großes Manko der Umsetzung. Verbandsklagen haben im österreichischen Recht eine lange Tradition und haben sich in der Praxis als gleichermaßen effektives wie ökonomisches Instrument präventiver Marktkontrolle bewährt“, so Leupold.

Gegen die Datenriesen

Gerade im Datenschutzrecht komme Verbandsklagen eine wichtige Ergänzungsfunktion zur behördlichen Rechtsdurchsetzung zu. Insbesondere in Hinblick auf internationale Tech-Konzerne, die weitestgehend in die Zuständigkeit ausländischer Behörden fallen, habe sich das in der DSGVO vorgesehene System grenzüberschreitender behördlicher Zusammenarbeit bislang als nicht effizient erwiesen.

„Ohne Verbandsklage ist ein sinnvolles Vorgehen gegen Facebook, Google oder Amazon bei Datenschutzverletzungen in Österreich derzeit schlicht nicht möglich. Auch eine rasche Klärung offener Auslegungsfragen im Vorabentscheidungsverfahren durch den Europäischen Gerichtshof ist ohne Verbandsklagen nicht gewährleistet“, so Leupold.

 

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