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Business, Finanz, Recht

FMA soll Geschäftsmodelle in der Sandbox testen

©ejn

Parlament. Die Regierung will die Erprobung von Sandbox-Geschäftsmodellen bei der FMA ermöglichen. Die Pläne haben den Finanzausschuss erreicht.

Manchmal haben Vorhaben anschauliche Bezeichnungen: So soll bei der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) eine „Regulatory Sandbox“ im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie eingerichtet werden. Die entsprechenden Pläne der Regierung haben jetzt den Finanzausschuss des Nationalrats erreicht.

Der Begriff „Sandbox“ bezeichnet im Wortsinn eine sichere Umgebung, in der Kinder spielen können – den „Sandkasten“. Heute kennt man den Begriff auch von Informatikern, die neue Software in einer abgeschotteten Umgebung testen. Dass auch Artilleristen gerne gefährliche Explosivprodukte in einem, wenn auch größeren, Sandkasten testen (wegen der dämmenden Wirkung des Sandes) sei nur nebenbei angemerkt.

Inzwischen hat der Begriff Sandbox jedenfalls die Finanzmärkte erreicht. Dabei handelt es sich um ein Aufsichtskonzept, das den Test innovativer Geschäftsmodelle im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen ermöglicht, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet.

Der neue Vorschlag

Gemäß der Regierungsvorlage kann in der Sandbox unter Rechtsbelehrung der FMA erprobt werden, wie ein in Entwicklung befindliches, innovatives Geschäftsmodell (Sandboxgeschäftsmodell) realisiert werden kann, um zu verstehen, welche Potentiale und Risiken damit einhergehen. Konzessionspflichtige Finanz Start-ups sollen ihr Geschäftsmodell so in enger Zusammenarbeit mit der FMA erarbeiten und dadurch Konzessionen erwerben können.

Die Aufsichtsbehörde werde dafür zuständig sein, den Test der zugelassenen Geschäftsmodelle zu gestalten. Gefördert werden sollen dadurch insbesondere Innovationen im öffentlichen Interesse zur Stärkung des Standorts Österreichs. Finanziert werden soll die Sandbox mit 500.000 Euro unter Einbindung eines vom Finanzministerium eingerichteten Beirats. Laut der Gesetzeserläuterungen ist der Betrag für die Unterstützung einer erwarteten Anzahl von fünf Teilnehmenden ausgelegt.

Die Anpassung des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes geht auf einen Aktionsplan der Europäischen Kommission zurück, der die Mitgliedstaaten dazu einlädt, Sandboxes zu schaffen. Das Gesetz soll mit 1. September 2020 in Kraft treten.

 

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