Coronavirus-Hilfen. Ab sofort können Unternehmen den Antrag auf Fixkostenzuschuss über FinanzOnline einbringen. Ein Webinar widmet sich Mitte Juni dem Thema.
Unternehmen, die zwischen 16.3. und 15.9.2020 Umsatzausfälle zu verzeichnen haben, können ab sofort einen Antrag auf „Fixkostenzuschuss“ über FinanzOnline einbringen: z.B. für Geschäftsraummieten, Wertverluste bei verderblicher oder saisonaler Ware, betriebliche Versicherungsprämien u.v.m.
Die Inhalte
„Mehr Geld für die österreichischen Betriebe“ verspricht die Informationsseite des Finanzministeriums (BMF) selbst: Mit dem Zuschuss zur Deckung von Fixkosten soll Unternehmen geholfen werden, indem bis zu 75 % der Fixkosten, abhängig vom Umsatzausfall, übernommen und noch heuer ausbezahlt werden. Der Fixkostenzuschuss könne für bis zu drei zusammenhängende Monate geltend gemacht werden und müsse nicht zurückbezahlt werden.
Die entsprechende Verordnung des BMF wurde am 25.5.2020 veröffentlicht, so Webinar-Veranstalter Lindecampus. Bei dem Webinar „Fixkostenzuschuss für Umsatzausfälle durch COVID-19“ am 19. Juni will man u.a. folgende Themen behandeln:
- Welche Änderungen sind in der finalen Fassung der Richtlinie des BMF enthalten?
- Worauf ist beim Antrag konkret zu achten?
- Welche Betriebe kommen in Frage?
Die Webinar-Vortragenden sind:
- Andreas Mitterlehner, MSc, LLb, Steuerberater bei der ICON Wirtschaftstreuhand in Linz, Fachautor und -vortragender (Tätigkeitsschwerpunkte: Unternehmens- und Konzernsteuerrecht, Abwicklung von Betriebsprüfungen)
- Mag.Max Panholzer, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und Partner der ICON Wirtschaftstreuhand, Fachautor und -vortragender (Praxisschwerpunkte: Unternehmens- und Konzernsteuerrecht, Umgründungen und M & A)