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Business, Recht

RH will Gewerbeordnung und Gemeinnützige reformieren

©ejn

Wien. Der Rechnungshof empfiehlt eine Vereinfachung der Gewerbeordnung und eine Reform der Aufsicht über gemeinnützige Baufirmen.  Jetzt kam beides ins Parlament.

Ein breites Spektrum an Themen stand zuletzt auf der Tagesordnung des Rechnungshofausschusses, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet: Die Abgeordneten erörterten zunächst Prüfberichte betreffend den Zugang zur gewerblichen Berufsausbildung, die Aufsicht der gemeinnützigen Bauvereinigungen sowie die Digitalisierungsoffensive des Bundes und setzten sich schließlich mit einer Follow-up-Überprüfung der Struktur österreichischer Vertretungen innerhalb der Europäischen Union auseinander (bei der ein höherer Frauenanteil empfohlen wurde).

In der Debatte ging es dabei jeweils um die Frage, inwieweit die Empfehlungen des Rechnungshofs umgesetzt wurden. Die einzelnen Berichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.

Rechnungshof empfiehlt Neukodifizierung der Gewerbeordnung

Die Aspekte der Zugangsregulierung im Zusammenhang mit der Erlangung von Gewerbeberechtigungen auf Grundlage der Gewerbeordnung 1994 waren Gegenstand einer Prüfung durch den Rechnungshof (RH) zwischen Juni und Oktober 2017, wobei der überprüfte Zeitraum im Wesentlichen die Jahre 2014 bis 2017 umfasste.

  • Der Rechnungshof ortete dabei bürokratische Hemmnisse im Zusammenhang mit den Regulierungsmechanismen und empfahl insgesamt eine weitere Vereinfachung des gewerblichen Berufszugangs.
  • Auch sollte auf eine Neukodifizierung der Gewerbeordnung hingewirkt werden, mit dem Ziel, ein zeitgemäßes, übersichtliches und anwenderfreundliches Regelwerk zu schaffen.
  • Zudem wäre die Kompetenz zur Steuerung im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung im Hinblick auf eine transparente, bundesweit einheitliche Vollziehung der Gewerbeordnung stärker zu nutzen, heißt es weiters.

In der Debatte teilten die Abgeordneten die grundsätzliche Kritik des Rechnungshofs an der Komplexität der Gewerbeordnung, wobei Wolfgang Zanger (FPÖ) und Elisabeth Götze (Grüne) auf eine Vereinheitlichung der Bestimmungen, etwa der die Länder betreffenden Vorgaben, drängten. Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (Neos) brach einmal mehr eine Lanze für Deregulierung und bekräftigte die Forderung seiner Fraktion nach einer „single license“.

Die Gewerbeordnung sei nach wie vor hoch komplex, merkte auch namens der ÖVP Karl Schmidhofer an und plädierte ebenfalls für Vereinfachungen. Anliegen von Karin Greiner (SPÖ) waren die Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit vor allem für KMU und EPU, die Hebung der Transparenz sowie der Abbau von Bürokratie in der Gewerbeordnung.

Das System der österreichischen Gewerbeordnung mit seinen Vorgaben und Reglementierungen sichere die hohe Qualität der Ausbildung, meinte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Sie nehme die Kritik des Rechnungshofs aber ernst, gelte es doch, die Regelungen weiterzuentwickeln. Eine Neukodifizierung der Gewerbeordnung sei allerdings nicht geplant.

Die Beanstandungen des Rechnungshofs seien nicht als Kritik an der Reglementierung der Gewerbe zu verstehen, stellte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker klar und unterstrich auch ihrerseits den Zusammenhang zwischen den Vorgaben der Gewerbeordnung und dem hohen Niveau der Lehrlingsausbildung in Österreich. Dies ändere aber nichts daran, dass die Gewerberechtsreform 2017 einige Punkte offen gelassen habe. Handlungsbedarf ortete Kraker etwa bei der Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit, insbesondere wenn es darum geht, die Online-Anmeldung von Gewerben zu erleichtern. Für die notwendige Weiterentwicklung der Gewerbeordnung sollten jedenfalls die Vollzugserfahrungen der Länder mit einbezogen werden, betonte sie.

Optimierungsbedarf bei der Aufsicht der gemeinnützige Bauvereinigungen

Optimierungsbedarf besteht nach Ansicht des Rechnungshofs auch bei der Aufsicht der gemeinnützigen Bauvereinigungen. Dem Ausschuss lag ein  Bericht betreffend die Länder Salzburg und Tirol sowie die Stadt Wien vor, der den Prüfzeitraum zwischen 2012 und 2017 abdeckt. Beanstandet wurden darin vor allem geringe Personalressourcen für die Aufsicht, Defizite bei Compliance-Berichten der Bauvereinigungen oder etwa uneinheitliche Vorgangsweisen beim Verkauf von Anteilen gemeinnütziger Bauvereinigungen. Die Stadt Wien wiederum hat, so der Rechnungshof, ihr Aufsichtsrecht nicht ausreichend ausgeübt.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker gab überdies zu bedenken, dass der Rechnungshof gemeinnützige Bauvereinigungen nur dann prüfen darf, wenn Anknüpfungspunkte wie die öffentliche Eigentümerschaft oder eine Beherrschung durch Gebietskörperschaften gegeben sind. Im Sinn der parlamentarischen Kontrolle wären Prüfrechte des Rechnungshofs bei allen gemeinnützigen Bauvereinigungen von Nutzen, betonte sie.

Alois Kainz (FPÖ) prangerte „Freunderlwirtschaft“ bei den Gemeinnützigen an und kritisierte überdies, dass die Vergabe von Sozialwohnungen nach wie vor ohne Kontrolle der Einkommensgrenzen erfolge. David Stögmüller (Grüne) forderte im Einklang mit dem Rechnungshof eine Erhöhung des Ressourceneinsatzes für die Kontrolle und beanstandete ebenso wie Neos-Mandatar Felix Eypeltauer die Praxis von Zusatzgeschäften der Gemeinnützigen abseits des Kerngeschäfts. Johann Singer (ÖVP) und Ruth Becher (SPÖ) drängten auf die angekündigte Verordnung betreffend Bezügeobergrenzen bei gemeinnützigen Bauvereinigungen.

Die meisten Empfehlungen des Rechnungshofs seien bereits umgesetzt,  die Verordnung über die Bezügeregelung von ManagerInnen bei gemeinnützigen Bauvereinigungen werde im Herbst kommen, kündigte Ministerin Schramböck an. Bei diesem Thema sei vor allem Transparenz gefordert.

 

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