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Business, Recht

Airlines: 9.000 wollen Geld, VKI verlängert Aktion

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AUA und Laudamotion. Der VKI verlängert seine Aktion zur Hilfe bei Ticket-Rückerstattungen bis 30. Juni 2020. „Gutscheine reichen nicht“, so die These.

Seit Ende April 2020 haben sich beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) bereits über 9.000 Konsumentinnen und Konsumenten gemeldet, die ihren Anspruch auf Rückerstattung des vollen Ticketpreises bei den Fluggesellschaften Austrian Airlines (AUA) und Laudamotion mit Hilfe des VKI geltend machen möchten, teilen die Verbraucherschützer mit.

„Findet der Flug nicht statt, ist die Lage klar“

Grundsätzlich sei die Rechtslage klar, so der VKI: Findet der Flug nicht statt, haben betroffene Kunden laut EU-Recht einen Anspruch auf Rückerstattung des vollen Ticketpreises und müssen daher weder einen Gutschein akzeptieren, noch einer Umbuchung des Fluges zustimmen.

Betroffene, die Unterstützung bei der Rückforderung von Zahlungen für nicht durchgeführte Flüge von AUA und Laudamotion benötigen, können sich auch weiterhin beim VKI melden. Die Aktion wurde nun bis 30. Juni 2020 verlängert.

Eine aktuelle Darstellung der Sonderregelungen betreffend Passagier- und Fahrgastrechten vor dem Hintergrund von Covid-19 stellt die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) zur Verfügung.

 

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