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Business, Recht

Stundung der SV-Beiträge vorerst im Parlament blockiert

©ejn

Wien. Der Bundesrat hat die Stundung von SV-Beiträgen über Mai 2020 hinaus vorerst auf Eis gelegt. Sie wird wohl trotzdem möglich sein.

Im Bundesrat, der österreichischen Länderkammer, wurde jetzt ein Fristsetzungsantrag von ÖVP und Grünen zum 2. Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) abgelehnt. SPÖ und FPÖ stellen in der Länderkammer die Mehrheit.

Das 2. FORG soll dem Änderungsbedarf Rechnung tragen, der sich seit Beschluss der Reform der österreichischen Finanzverwaltung im Herbst ergeben hat. So werden zur Flexibilisierung der Organisationsstruktur des „Finanzamts Österreich“ und des „Finanzamts für Großbetriebe“ einige Zuständigkeiten neu geregelt, die Datenübermittlung an die Finanzstrafbehörden ermöglicht und zentrale Services eingerichtet. Die neuen Abgabenbehörden sollen ihre Tätigkeit mit 1. Jänner 2021 aufnehmen – ein halbes Jahr später als ursprünglich geplant. Im Gesetz enthalten sind aber auch Regelungen zur Stundung der Sozialversicherungsbeiträge aufgrund der Corona-Krise, die ursprünglich nur bis Mai vorgesehen war.

Unternehmen sollen demnach die Sozialversicherungsbeiträge nun bis Dezember stunden und bis 15. Jänner 2021 verzugszinsfrei zurückzahlen können. Ist ihnen das wegen der Corona-Pandemie aus Gründen der Unternehmensliquidität nicht möglich, können sie die Beiträge auch in Raten über das Jahr 2021 zurückzahlen.

Aufgrund inhaltlicher Bedenken von SPÖ und FPÖ wurde das Gesetz nach den Ausschussberatungen nicht auf die Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung gesetzt, so die Parlamentskorrespondenz. Das Gesetz kann somit erst in Kraft treten, wenn die achtwöchige Frist für einen Beschluss oder einen Einspruch des Bundesrats abgelaufen ist. Um ein rascheres Inkrafttreten zu ermöglichen, wollten ÖVP und Grüne dem Finanzausschuss des Bundesrats eine Frist bis 8. Juni 2020 setzen.

Bloß die nötige Eile oder Gesprächsverweigerung?

  • Laut Karl Bader (ÖVP/Niederösterreich) habe die Gesundheitskasse darauf aufmerksam gemacht, dass die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge ein wichtiges Thema für die UnternehmerInnen und die ArbeitnehmerInnen sei. Man wolle daher im Interesse der Unternehmen und der Arbeitsplätze eine rasche Entscheidung herbeiführen, damit für diese weiterhin eine Sicherheit gegeben sei.
  • Monika Mühlwerth (FPÖ/Wien) kritisierte ÖVP und Grüne, weil diese die parlamentarischen Gepflogenheiten verlassen hätten und nicht mehr mit der Opposition reden würden, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Sie forderte die Fraktionen dazu auf, wieder zu diesem Vorgehen zurückzufinden. Die Eile in Bezug auf das Gesetz könne sie nicht nachvollziehen, da das Gesetz ohnehin rückwirkend mit Anfang Juni in Kraft trete.
  • Korinna Schumann (SPÖ/Wien) bezeichnete es als nicht klug, die Regelung zu den Stundungen der Sozialversicherungsbeiträge in das 2. FORG „hineinzuquetschen“, wobei es ohne Frage wichtig sei, dass die Beiträge gestundet werden. Es brauche aber eine Haftung des Bundes für Ausfälle der Sozialversicherungsträger.

 

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