
Reisebusse. Das OLG Wien hat die Rechtswidrigkeit von 30 Vertragsklauseln bei FlixBus bestätigt, so der VKI. Das Unternehmen unterliege damit in zweiter Instanz.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die FlixMobility GmbH wegen mehrerer Klauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.
Die Entscheidung
Die FlixMobility GmbH ist ein deutsches Unternehmen, das unter der Marke FlixBus auftritt und in verschiedenen Ländern, darunter auch Österreich, Busreisen anbietet. Bei den vom VKI beanstandeten Klauseln ging es unter anderem um die nachträgliche Änderung von Sitzplatzreservierungen durch FlixBus, die Haftung beim Verlust eines Gepäckstücks und eine unzulässige Mehrwertnummer.
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien erklärte demnach, wie schon zuvor das Handelsgericht Wien, alle 30 vom VKI eingeklagten Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.